Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solè als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1.) DDr. Raoul P*****, vertreten durch Kodolitsch, Nopp, Kodolitsch, Rechtsanwälte in Graz, 2.) Walter G*****, 3.) Sigrid G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Bernd Zankel... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1341 GB ***** mit dem Haus *****. Die Liegenschaft wird im Nordosten von der stark befahrenen G*****straße, im Südosten von der ruhigeren L*****gasse und im Westen von einem Gehweg begrenzt. Der 600 bis 700 m² große Garten, allgemeiner Teil der Liegenschaft, ist vom Lärm der G*****straße annähernd gleich betroffen. Die Antragsteller sind Eigentümer von gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 68/464... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und die R***** GmbH errichteten in den Jahren 1995 und 1996 auf einer je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft zwei Wohnanlagen. Sie schlossen mit den Wohnungseigentumswerbern im Jahr 1995 Anwartschaftsverträge und im Jahr 1996 den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag. Im Anwartschaftsvertrag verpflichteten sich die Verkäufer, das Bauvorhaben entsprechend dem bewilligten Bauplan und den Ö-Normen zu errichten sowie hiebei die Vorschriften der Kärn... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar gegen seine Entscheidung einen weiteren Rechtszug für zulässig erklärt, weil die im Verfahren aufgeworfene Rechtsfrage des Umfangs der Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung „abgeleiteter Erhaltungsarbeiten" von erheblicher Bedeutung iSd § 528 Abs 1 ZPO, richtig § 62 Abs 1 AußStrG, sei. Das Rekursgericht hat zwar gegen seine Entscheidung einen weiteren Rechtszug für zulässig erklärt, weil die im Verfahren aufgeworfene Rechtsfrage des ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 562/81831-stel Anteilen Eigentümerin der Liegenschaft. Sie schloss mit den anderen Miteigentümern gleichlautende Kaufverträge, in denen zunächst festgehalten wurde, dass die „entsprechende Entscheidung nach den Bestimmungen der §§ 18a bis 18c und 19 MRG bei der MA 50 - Zentrale Schlichtungsstelle" bereits ergangen sei. In Punkt IV („Kaufpreis") wurde festgehalten, dass für den Fall, dass in Hinkunft eine Hauptmietzinserhöhung für die dem MRG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Wohungseigentumsanlage umfasst mehrere Gebäudekomplexe mit ca. 400 Wohneinheiten, für welche ca. 176 gemeinschaftseigene Parkplätze zur Verfügung stehen. Mit dem Miteigentumsanteil des Beklagten ist das Wohnungseigentum an einem im Erdgeschoß des betreffenden Hauses befindlichen Geschäftslokal verbunden. Dieses Geschäftslokal ist Teil einer Geschäftszeile, in welcher sich weiters ein ... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs des Antragstellers: Im vorliegenden Fall steht die Wirksamkeit einer Vereinbarung der Mit- und Wohnungseigentümer über eine vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abweichende Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen in Frage, die durch Unterfertigung von Bestimmungen der Hausordnung, noch im Geltungsbereich des WEG 1948, sowie von Rechtsnachfolgern im Geltungsbereich des WEG 1975 sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des 3. WÄG zustande gekommen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat die Wohnanlage ***** errichtet und Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Diese wurden im April 1997 übergeben, wobei die Wohnungseigentümer Judith H*****, Robert und Hildegard K*****, Andreas und Claudia Z*****, Angelika H*****, Judith K*****, Dr. Martin L***** und Familie R***** über 1.005 der 1.632 Anteile verfügen. Diese Wohnungseigentümer und zunächst auch der über 149/1632 Anteile verfügende Christoph G***** haben die Zustimmung ert... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren von 1969 bis 1999 miteinander verheiratet. Mit Kaufvertrag vom 27. März 1985 erwarben sie je zur Hälfte die den Gegenstand des Verfahrens bildende Liegenschaft, bestehend aus dem damals 3.740 m2 großen Grundstück 308/9, samt der sich darauf befindlichen alten Ziegeleihalle, um dort einerseits einen Kfz-Betrieb und andererseits ein Farbengeschäft zu errichten. Mit in Notariatsaktsform abgeschlossenen Mietverträgen vom 10. Dezember 1985 vermieteten die... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse ***** ein Wohnhaus aus sieben Wohneinheiten errichtet. Die einzelnen Wohnungseigentümer haben ihre Einheiten jeweils von der beklagten Partei bzw in einem Fall von einem Rechtsnachfolger der beklagten Partei im Rahmen von Einzelverträgen gekauft. Zwischen den sieben Miteigentümern der Liegenschaft wurde Wohnungseigentum begründet. Am 19. 9. 2002 traten die Wohnungseigentümer ihre Ansp... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin einer in der Katastralgemeinde Ybbs gelegenen Liegenschaft. Die andere Hälfte stand zunächst im Eigentum der Mutter des Beklagten, der den Anteil am 8. 7. 1999 im Schenkungsweg erwarb. Die Ostgrenze der Liegenschaft bildet ein 3 m breiter Asphaltweg. Im Westen grenzt an das Grundstück der Parteien eine im Alleineigentum des Beklagten stehende Liegenschaft an. Zwischen dem Asphaltweg im Osten und der Grundstücksgrenze im Westen bestan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marlis M*****, Studentin, ***** vertreten durch Dr. Wolfram Themmer ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) Sieglinde S*****, 2.) Dipl. Ing. Edgar L*****, 3.) ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Begründung: Auf einer Liegenschaft im Land Salzburg war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage geplant. Deshalb beantragten ihre damaligen Miteigentümer am 2. 5. 1993 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung der Oberflächen- und Dachwässer. Die Wasserrechtsbehörde erster Instanz bewilligte mit Bescheid vom 25. 5. 1993 die Errichtung und den Betrieb "einer Retentionsanlage zur Sammlung und anschließenden Beseitigung der bei den geplanten Wohnobjekten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 10./25. 8. 1993 130/2456tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** GB *****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 20 erworben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zwischen September 1994 und Mai 1999 mehrfach von der Beklagten eine Behebung von Mängeln des Bauwerks begehrt, wobei im Oktober 1998 eine Ersatzvornahme angedroht wurde. Unter Übermittlung eines Kostenvoranschlages einer Drittfirma ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht das Gesuch der Antragsteller auf Einverleibung ihres Eigentumsrechtes sowie des Wohnungseigentums und Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung und wies das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages ab. Die Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG sei nur dann zulässig, wenn die Regelung allgemeine Teile der Lie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht zwar die Einverleibung des Eigentumsrechts und des des Wohnungseigentums für die Erstantragstellerin und den Zweitantragsteller sowie dazu noch die Einverleibung eines Vorkaufsrechtes für die Erstantragstellerin und die Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung, wies jedoch das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages a... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Solche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Fialka, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1.) Bruno N*****, 2.) Isabella N*****,... mehr lesen...
Begründung: Über Begehren der Antragsteller traf das Erstgericht mit Sachbeschluss vom 14. 8. 2001 eine Benützungsregelung für die vier auf der Liegenschaft***** befindlichen Parkplätze. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil es sich um eine bloße Ermessensentscheidung im Einzelfall handle. Gegen die Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An der Liegenschaft EZ 1101 Grundbuch ***** mit dem Haus ***** ***** besteht seit dem Jahr 1986 Wohnungseigentum. Damals waren die Klägerinnen alleinige Miteigentümerinnen dieser Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 7. 4. 1986 verkauften die Klägerinnen der S********** Gesellschaft mbH insgesamt 106/5519-Anteile an der Liegenschaft zur Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss der Stiege I. römisch eins. Punkt VI des Kaufvertrages lautet: Punkt römisch VI des Kau... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, ihre Mitglieder seien Eigentümer der EZ ***** Grundbuch ***** ***** begehrt die Klägerin, die Beklagte zu verpflichten, das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeuges auf dieser Liegenschaft zu unterlassen. Auf dem zur bezeichneten EZ gehörigen Grundstück Nr ***** befinde sich eine zu den dort errichteten Gebäuden gehörige Parkfläche, die durch Tafeln als Privatparkplatz gekennzeichnet sei. Die Beklagte sei Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen DO****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Beginn der 90er-Jahre errichtete die beklagte Partei als Bauträgerin auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** eine reihenhausartige Wohnanlage bestehend aus vier Objekten mit der Bezeichnung top 1 bis top 4, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde. Die Beklagte blieb nach dem Verkauf der Wohneinheiten Verwalterin der Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 8. 3./17. 3. 1994 erwarb der Erstkläger 257/1037 Anteile dieser Liegenschaft, die er mit Schenkungsvertrag v... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Zahlung von S 280.000,-- sA und brachten vor, dass sie mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom November 1994 dem Beklagten eine Eigentumswohnung zu einem Gesamtkaufpreis von S 1,696.955,-- verkauft hätten. Daraus hafte noch der Klagsbetrag unberichtigt aus. Der Beklagte wendete im Wesentlichen ein, dass er anlässlich der Übernahme der Wohnung umfangreiche Mängel festgestellt habe, die zum Teil innerhalb der gekauften Eigentumswohnung, ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwarb 1987 Miteigentum an einer Liegenschaft mit der ausschließlichen Nutzungsberechtigung, auf deren Dachboden eine der beiden dort geplanten Wohnungen zu errichten. Ein paar Monate später erwarb die Rechtsvorgängerin des Klägers ebenfalls einen Miteigentumsanteil an der selben Liegenschaft zur Errichtung der zweiten Dachgeschoßwohnung. 1991 verkaufte sie ihre Miteigentumsanteile an den Kläger. Der Kläger begehrte von der Beklagten 1. die Entfernung von Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisatorin des auf der Liegenschaft ***** errichteten Hauses *****. Der Beklagte erwarb mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 29. 12. 1999/3. 1. 2000/17. 1. 2000 die mit 138/2546 Anteilen dieser Liegenschaft verbundene Wohnung Top Nr 2. Der Kaufpreis von S 1,171.667,-- netto war bis längstens 15. 2. 2000 auf ein Anderkonto des Vertragsverfassers - den Rechtsanwalt Dr. Christoph K***** - zur Anweisung zu bringen; e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin auf ihrer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, das Haus *****. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 8. 2. 1972 hat die Klägerin den Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern entsprechend der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom ***** die festgesetzten Mindestanteile, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Objekten, übertragen. Der Klägerin verblieb ein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der S***** AG, die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstücksadresse ***** war. Mit Kaufvertrag vom 27. Jänner 1993 erwarb die R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mbH 168 und 147/2.000 Miteigentumsanteile an der bezeichneten Liegenschaft mit der Vereinbarung, Wohnungseigentum zu begründen und an den Lokalen top Nr 5 und 6 Wohnungseigentum zu erwerben. Unter § 8 dieser Vereinbarung wurde festgeha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...