Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an dem auf Stiege 1 gelegenen Geschäftslokal untrennbar verbunden ist. Die Beklagte ist die von der Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft betraute Hausverwalterin. Das Geschäftslokal der klagenden Partei weist eine Fassade in Form einer Glas - Stahlkonstruktion auf. Schon beim Rechtsvorgänger der klagenden Partei... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahrens ist strittig, ob die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, eine gemäß § 8 Abs 4 WEG 1948 wirksame Vereinbarung über die Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen (betreffend die Sonderbehandlung der Besitzer von Kfz-Abstellplätzen) getroffen haben und ob die Antragstellerin, die 1991 Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde, an diese Vereinbarung gebunden ist. Die Antragstellerin hat die Feststellung begehrt, d... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Zwei der Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft haben sich jedoch an der gegenständlichen Klage nicht beteiligt. Die beklagte Partei war Eigentümerin der Liegenschaft ***** in ***** und beauftragte die Nebenintervenientin mit der Errichtung eines Wohnhauses auf dieser Liegenschaft. Die Fertigstellung des Hauses erfolgte 1982. Zu diesem Zeitpun... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 25. 4. 1996/8. 5. 1996 erwarb die Antragsgegnerin von der I***** GmbH vier Eigentumswohnungen im Haus*****, darunter auch die verfahrensgegenständliche Wohnung top Nr 6 (auch top Nr 6/7). Das Miteigentum und "Wohnungseigentum" der Antragsgegnerin wurde bücherlich einverleibt. Zu einem nicht feststehenden Zeitpunkt schloss die Antragsgegnerin mit dem Antragsteller einen Mietvertrag über diese Wohnung im Haus***** zu einem monatlichen Nettohauptmiet... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt als Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 des Grundbuches L***** Haus ***** die gerichtliche Benützungsregelung im außerstreitigen Verfahren. Sie sei aufgrund des erteilten Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren 50 E 288/94v des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Eigentümerin von 8646/12147-Anteilen dieser Liegenschaft. Aufgrund der Versteigerungsbedingungen habe sie keine Rechte und Pflichten des verpflichteten Vormiteigentümers, i... mehr lesen...
Begründung: In den Jahren 1996 und 1997 errichteten die beklagten Parteien eine aus acht Häusern bestehende Reihenhausanlage. Der Erstkläger und die Zweitklägerin erwarben gemeinsam von der erstbeklagten Partei mit Kaufvertrag vom 29. 5. 1996 eine Liegenschaft samt darauf zu errichtendem (Reihen-)Wohnhaus. Die Drittklägerin kaufte am 15. 5. 1996 eine andere Liegenschaft samt dem noch herzustellenden Wohnobjekt. Weitere sechs Liegenschaften samt Reihenhäusern wurden von Ehegatten b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin hat als Wohnungseigentumsbewerberin mit der Beklagten am 12. 10. 1992 eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie in der von der Beklagten zu errichtenden Wohnanlage V***** die Wohneinheit top 5 mit einer Nutzfläche von 85,08 m2 und einem Autoabstellplatz ins Wohnungseigentum übertragen erhält. Eine gleichartige Vereinbarung hat der Zweitkläger ebenfalls als Wohnungseigentumsbewerber mit der Beklagten am 29. 1. 1994 betreffend die Wohneinheit ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war ursprünglich Alleineigentümerin der Liegenschaft, auf die sich nun die Wohnungseigentümergemeinschaft bezieht. Sie hat in der Folge die Wohnungen unter anderem an die jetzigen Antragsgegner verkauft, ist aber nach wie vor selbst Wohnungseigentümerin zweier Objekte. Am 10. 6. 1999 fand eine Wohnungseigentümerversammlung statt, bei der 50,48 % der Miteigentümer, gerechnet nach Miteigentumsanteilen, beschlossen, gegen die Antragstellerin wegen de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und Wohnungseigentumsorganisatorin der Wohnhausanlage ***** in *****. Die Beklagten sind aufgrund des Anwartschaftsvertrages vom 22. 6. 1992 Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top Nr 1 in diesem Haus. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 3,111.100 vereinbart, der sich aus S 388.100 Grundkosten, S 2,527.600 Baukosten Preisbasis März 1991 und aus S 195.400 Aufschließungskosten zus... mehr lesen...
Begründung: Das im Anlassfall maßgebende Wiener Wohnhaus in sehr guter Wohnlage wurde 1963 in Scheibenbauweise in Hanglage errichtet. Die Benützungsbewilligung wurde 1966 erteilt. Das unterkellerte Gebäude hat samt dem ausgebauten Dachboden vier Geschoße. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen. Sie hat eine Fläche von 1907 m2 und verfügt über einen von allen Wohnungseigentümern benützbaren Garten. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Mit- und Wohnungseigentümer von 136/1501 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, hat gegen den Erstantragsgegner, der selbst noch 702/1501 Anteile der genannten Liegenschaft sein Eigen nennt, unter Berufung auf dessen Funktionen als Verkäufer, Wohnungseigentumsorganisator, Bauherr und Verwalter der Wohnanlage zu 15 Cg 212/98y des Landesgerichtes Innsbruck eine Klage zur Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen er... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 erwarb der damals gemeinnützige Verein ***** die Liegenschaften EZ 127, 129 und 928 der KG *****, um mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds bzw Inanspruchnahme anderer Förderungsmittel die dort bestehenden bombengeschädigten Häuser wiederaufzubauen und an den neu zu schaffenden Wohnungen Wohnungseigentum im Sinn des Wohnhauswiederaufbaugesetzes bzw WEG zu begründen. Aufgrund der Baubewilligungsbescheide des Magistrats ***** aus 1965 bzw 1968 wurden au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** in *****. Seit 1. 7. 1995 wird diese Liegenschaft vom Kläger verwaltet. Die Beklagte hat einen überwiegenden Teil der Anteile an der Liegenschaft außerbücherlich "veräußert" und den Erwerbern die Einräumung von Wohnungseigentum zugesagt. Gemäß § 24a WEG ist jeweils die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts bücherlich angemerk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei jeder Benützungsregelung handelt es sich um eine nach umfassender Interessenabwägung zu treffende, von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung (MietSlg 7.811; WoBl 1992, 158/114; WoBl 1998, 119/72; immolex 1997, 255/144; immolex 1997, 247/138; immolex 1998, 182/112; immolex 1999, 215/126 ua). Dabei sind auch Gemeinschaftsinteressen zu berücksichtigen (5 Ob 2017/96w = EWr II/15/13 = WoBl 1998, 119/72; im... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war vom 5. 5. 1983 bis zum 28. 3. 1995 (der unstrittig feststehenden Rechtswirksamkeit einer von den Antragsgegnern als Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ausgesprochenen Aufkündigung des Mietvertrags nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG) Hauptmieterin der Wohnung top 19/19a im Haus *****. Bei Beendigung des Mietverhältnisses war - anders als zu dessen Beginn - bereits Wohnungseigentum an der Liegenschaft begründet. Der Miteigentumsanteil des Erstantragsgeg... mehr lesen...
Norm: WEG §14WEG §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Die Wohnungseigentumsgemeinschaft begibt sich durch die Verwalterbestellung weder ihres Rechtes auf Verwaltung an sich, noch ihrer Fähigkeit zur Ausübung des Verwaltungsrechts; die von ihr gesetzten Verwaltungsakte sind daher gegenüber Dritten wirksam. Rechtsfolge der Verwalterbestellung ist nicht der Verlust der Fähigkeit der Miteigentümer, als "Wohnungseigentümerversammlung" die Gemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die T***** GmbH (im Folgenden T*****) erwarb Ende 1997 die Mehrheit der Anteile der Liegenschaft W***** M*****, an der seit 1976 Wohnungseigentum begründet ist. Die restlichen Liegenschaftsanteile standen und stehen im Eigentum einer weiteren GmbH und einer Privatperson. Zum Hausverwalter des betreffenden Objekts ist aufrecht die Dr. Heinrich N***** GmbH bestellt. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Mehrheitsanteile durch T***** bestand hinsichtlich des Objekts zwi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals Nr 3 im Haus ***** in*****. Im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses war die Zweitantragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft. Im Jahr 1995 verkaufte die Zweitantragsgegnerin nach erfolgter Parifizierung einzelne Wohnungen des Hauses und das Dachgeschoss an die Erstantragsgegnerin. Andere Wohnungen im Haus waren schon zuvor im Jahr 1993 an verschiedene andere Personen veräußert worden. Ab Dezember 1995 ließ d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnungen top Nr 2 und 12 sowie zusammen mit seiner Gattin Miteigentümer von 40/2061 Anteilen (verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung top Nr 23) an der Liegenschaft*****. Die Wohnung Nr 2 hat der Kläger von der Beklagten direkt gekauft, die Wohnung top Nr 12 und 23 von früheren Eigentümern, von denen er sich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte abtreten ließ. Die Eigen... mehr lesen...
Begründung: Die in den Jahren 1973 und 1974 auf dem 1971 gemeinsam angekauften Grundstück in H*****, Grst. Nr. *****, errichtete Apartmenthausanlage wurde 1974 durch die Realteilung des Grundstückes in vier rechnerisch gleich große, jedoch aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Hanglage) nicht gleichermaßen benützbare Teilflächen geteilt. Auch die beiden Doppelhaus-Einheiten wurden in vier gleich große Ferienhäuser aufgeteilt. Ein Teil des ursprünglichen Grundstückes, und zwar e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu etwa 1/4-Anteil Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus M*****straße 16. Die Antragsgegnerin ist die mit Zustimmung aller Mit- und Wohnungsmiteigentümer bestellte Verwalterin der Liegenschaft. Mit den Eigentumsanteilen der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an insgesamt 6 Wohnungen bzw sonstigen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses verbunden; die übrigen Anteile und Objekte stehen im Mit- bzw Wohnungseige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen im Haus D*****gasse 1-13 in ***** E*****. Sämtliche Mietverhältnisse wurden vor
Begründung: von Wohnungseigentum an diesem Objekt (11. 11. 1994) abgeschlossen. Bis zu diesem Datum, zumindest seit 1. 10. 1993, war die Zweitantragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft. An den Wohnungen, die von den Antragstellern gemietet sind, wurde bisher nicht Wohnungseigentum begründet. Die Zweitantragsgegnerin ist Mehrheitseigent... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 102 ***** mit dem darauf errichteten Haus K*****gasse 9 steht im Mit- und Wohnungseigentum der Streitteile. Die Antragsteller sind zusammen Minderheitseigentümer der Liegenschaft und Wohnungseigentümer der Wohnungen W 5, W 6 und W 4. Der Antragsgegner ist Mehrheitseigentümer der Liegenschaft, wobei ihm das Wohnungseigentum an einem Geschäftslokal, einem Lager und an der Wohnung W 3 eingeräumt ist. Der Antragsgegner betreibt im ebenerdigen Geschäftsl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus N*****straße ***** in ***** F*****. Diese Wohnung steht im Wohnungseigentum der Antragsgegnerin. Diese ist Rechtsnachfolgerin der B*****, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die wiederum das Mietobjekt im Zuge einer Zwangsversteigerung von der W*****, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH erworben hat. Errichtet wurde das Haus N*****straße ***** von der W*****bau Gemein... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Wohnrechtssache war der Oberste Gerichtshof bereits zweimal befaßt (siehe 5 Ob 108/92 = EWr III/835/4 = MietSlg 44/34 und 5 Ob 2017/96w = EWr II/15/13 = WoBl 1998, 119/72). Zur Darstellung des Verfahrensgegenstandes, wie er sich vor dem dritten Rechtsgang ergab, kann daher auf die Vorentscheidungen, insbesondere die Entscheidung 5 Ob 2017/96w erwiesen werden. Es geht um die Auf- bzw Zuteilung von Kfz-Abstellplätzen der Wohnungseigentumsanla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. 9.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1480/20200-stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft W*****straße 9 in ***** W*****, mit welchen Eigentumsanteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 28 untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus ist er zu 438/20200-stel Anteilen Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum "am Laufgang" untrennbar verbunden ist. Diese Anteile erwarb er im Erbweg nach seinem am 9. 4. 1992 verstorbenen Vater O... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1972 Mieter der Wohnung top 9 des Hauses L*****. Im Jahre 1992 wurde an diesem Haus durchgehend Wohnungseigentum begründet. Die Erstantragsgegnerin Marlies L***** ist zu 85/1011 Anteilen Wohnungseigentümerin, Zweit- und Drittantragsgegner sind zu je 40/1011 Anteilen, der Viertantragsgegner Mag. Dr. Werner H***** zu 508/1011 Anteilen Wohnungseigentümer. Der Antragsteller rief zu SL 2984/96 die Schlichtungsstelle des MBA 9 zur Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...