Norm: MRG §3MRG §6
Rechtssatz: Das Antragsrecht eines Mieters auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten im Sinne des §§ 3 und 6 MRG bezieht sich auf alle auf einem Grundbuchskörper befindlichen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Objekte. Dies folgt schon daraus, daß infolge der Verschränkung der Bestimmungen des § 6 MRG mit denjenigen des § 18 MRG die Mieter jedes der einzelnen Gebäude anteilig für die Instandhaltun... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs1MRG §6ZPO §500 Abs2 Z1 IIi
Rechtssatz: Da das Rekursgericht nicht einmal bei einem alternativen Geldleistungsbegehren im Sinne des § 56 Abs 1 JN gehindert ist, gemäß §§ 526 Abs 3, 500 Abs 2 Z 1 und Abs 3 ZPO eine davon abweichende Bewertung des Entscheidungsgegenstandes vorzunehmen, können kraft Größenschlusses auch die angeblichen Kosten (einer Ersatzvornahme) für durchführende Arbeiten keine bindende Richtschnur für die strei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin einer im Wohnungseigentum der Beklagten stehenden Wohnung, die nach dem Vorbringen der Beklagten (ON 14) in einem vor dem Jahre 1945 errichteten Gebäude gelegen sein soll. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Sanierung dieser Wohnung durch Austausch von vier Dachfenstern, wobei ein wärmegedämmter Aufsatzrahmen mit isolierverglasten Fenstern zu verwenden und der Anschluß an das bestehende Blechdach fachmännisch durch einen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., ***** gelegenen Wohnung top.Nr.12. Mit ihrem am 8.August 1989 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8.Bezirk, eingebrachten Antrag begehrte Christine E***** die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene und auch bezahlte Rauchfangsanierung am Rauchfang in ihrer Wohnung laut Rechnung der Betonsteinwerke Paul A***** KG Gm... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des den Antragsgegnern gehörenden Hauses Wien *****. Die Antragsteller begehrten - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die von den Antragsgegnern beabsichtigte Errichtung einer Gegensprechanlage am Haustor des genannten Hauses a) keine nützliche Verbesserung des Hauses darstelle und b) daher aus der Hauptmietzinsreserve nicht finanziert werden dürfe. Das Erstgericht wies diese Anträge we... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den zwischen ihr und ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum an den Liegenschaften EZ 518 und 519 KG Salzburg, Marianne W*****, geschlossenen Bestandvertrag vom 9. 8. 1977 zuzuhalten und gemäß Aufforderung des Magistrates Salzburg als Bau- und Feuerpolizei zu AZ 5/05/68116/90 vom 7. 8. 1990 um nachträgliche baubehördliche Bewilligung von acht im einzelnen aufgezählten nichtbewilligten Baumaßnahmen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund des Mietvertrages vom 7.4.1977 die alleinige Mieterin des dem Beklagten gehörenden Hauses in Wien 18., Scheidlstraße 38, bestehend aus sieben Zimmern samt Nebenräumen sowie Garten einschließlich Mobiliar. Sie kann den Mietgegenstand sowohl für Wohn- als auch für Geschäftszwecke (als Büro) verwenden. Die Punkte III und VI des Mietvertrages lauten auszugsweise wie folgt: "III. .....Der Vermieter verpflichtet sich, für die allgemeine Instand... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §6
Rechtssatz: Die in einem vor dem 01.01.1982 geschlossenen Mietvertrag enthaltenen Regelungen über Instandsetzungsverpflichtungen und Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters sind auch nach dem Inkrafttreten des MRG weiter wirksam; die Erhaltungspflicht des Vermieters und ihre Durchsetzung sind allerdings jetzt in §§ 3 und 6 MRG - abweichend von §§ 6, 8 MRG - geregelt. Die Zuhaltung vertraglicher Zusagen auf Vornahme von ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, Mieterin der Dachgeschoßwohnung im Hause Mödling, Kielmanseggasse 13, begehrte, die Beklagte als Vermieterin schuldig zu erkennen, die mitvermietete Terasse binnen 3 Monaten ordnungsgemäß in einem baubehördlich genehmigten Zustand herzustellen und der Klägerin zur Verfügung zu stellen. Das Erstgericht wies die Klage ab, nachdem es zwar ausdrücklich seine sachliche Zuständigkeit bejaht (ON 6), die Frage der Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges aber nich... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Vermieter steht gegen den Auftrag zur Vornahme privilegierter Arbeiten praktisch keine Einwendung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 5 Ob 70/89 Veröff: SZ 62/209 = WoBl 1990,163 5 Ob 97/90 Entscheidungstext OGH 09.11.1990 5 Ob 97/90 Beisatz: ... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 182 KG Lienz mit dem Haus Hauptplatz 4 in Lienz richtete die antragstellende Personenhandelsgesellschaft mit der Behauptung, seit 1929 Hauptmieterin eines Geschäftsraumes im Erdgeschoß dieses Hauses zu sein und dort ein Reisebüro zu betreiben, den Antrag, der Vermieterin die Vornahme bestimmter Erhaltungsarbeiten aufzutragen (§ 6 Abs 1 MRG). Die Gegnerin unterlasse notwendige Erhaltungsarbeiten und fördere den Verfall des Haus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung von 80.000 S sA mit der
Begründung: , er habe in der Wohnung Märzstraße 115-123/10/2/10 in 1140 Wien als Mieter Investitionen mit dem nun geltend gemachten Zeitwert vorgenommen; die beklagte Partei als ehemalige Vermieterin dieser Wohnung weigere sich jedoch, ihm diese Investitionen abzulösen. Die im Mietvertrag enthaltene Bestimmung, wonach dem Mieter für Investitionen bei Auflösung des Mietverhältnisses kein Er... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Aus der weiten Fassung des § 37 Abs 1 Z 2 MRG (im Gegensatz zu Z 3 und 4 leg cit, worin jeweils nur die Durchsetzung genannt ist) und dem Zitat der §§ 3 und 4 MRG ergibt sich, daß im Gegensatz zum MG nicht nur Verfahren zur Durchsetzung, sondern auch alle anderen im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten oder Verbesserungsarbeiten denkbaren Streitigkeiten (insbesondere auf Feststellung des Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin im Haus 1120 Wien, Grünbergstraße 31, dessen Eigentümer die Antragsgegner sind. Die Antragstellerin stellte nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien verschiedene Anträge im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz, darunter auch die unter den Punkten 2) c) mittlerer Satz; 2) e) aa) bis ff); 2) h) bb) und 2) h) ee) des erstgerichtlichen Sachbeschlusses abgewiesenen Anträge, welche die inha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist die Mieterin des Hauses Mauerkirchen, Untermarkt 34. Mit der am 16. Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, ihr als Ersatz für das teilweise demolierte Bestandobjekt nach den Richtlinien des § 32 MRG zwei entsprechende Wohnungen zur Auswahl anzubieten. Sie brachte vor, sie habe die im ersten Stock gelegenen Räumlichkeiten, bestehend aus... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBMRG §6
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 6 Abs 1 MRG kann nur in dem in § 6 Abs 2 MRG geregelten besonderen (außerstreitigen) Verfahren, nicht hingegen nach § 353 EO durchgesetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/89 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 8/89 4 Ob 278/97d Entscheidungstext OGH 07.10.1997 4 Ob 278/97d ... mehr lesen...
Begründung: In der Entscheidung vom 18. September 1986, MBA 6/7-6., Amerlingstraße 19, Schli 2/86, trug der Magistrat der Stadt Wien, Schlichtungsstelle, dem Vermieter des Hauses Wien 6, Amerlingstraße 19, gemäß § 6 Abs. 1 MRG auf, die Neuherstellung der Parkettböden in den Räumen des Bestandobjektes top.Nr. 32 als Arbeiten, die zur Erhaltung des Hauses notwendig seien, binnen fünf Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung durchführen zu lassen (3 Wochen zur Inangriffnahme der Arbeit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §3 Abs3MRG §6
Rechtssatz: Die Erhaltungspflicht des Vermieters findet auch im Anwendungsbereich des MRG an der Unwirtschaftlichkeit der Erhaltung des Gebäudes ihre Grenze (§ 6 MRG - ausgenommen in Bezug auf im Sinne des § 3 Abs 3 Z 2 MRG privilegierte Arbeiten). Entscheidungstexte 5 Ob 606/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 5 Ob 606/88 Veröff: MietSlg 40/27... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1954 bis Mai bzw. Dezember 1986 Mieter von im Parterre des Hauses Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 12, gelegenen Räumlichkeiten. Das Mietobjekt umfaßte ein gassenseitig gelegenes Geschäftslokal, bestehend aus zwei Räumen (45 m2), eine daran anschließende Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Küche (40 m2), dahinter zwei Werkstättenräume (40 m2) und abschließend einen gemauerten Schuppen (14 m2). Der Mietzins betrug ursprünglich 50 S, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin von vier im Erdgeschoß des den Beklagten gehörenden Hauses Mitterdorf Nr. 50 gelegenen Geschäftsräumlichkeiten. Im Jahre 1980 brachte die Klägerin ihr Unternehmen in die neu gegründete Firma P*** Handelsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Fa. P***) deren Geschäftsführerin sie war, ein; die Firma P*** benützte die von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten weiter. Ein Mietvertrag zwischen der Firma P*** und den Beklagten wurd... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG §3 Abs3 Z2MRG §6
Rechtssatz: Dem Mietrechtsgesetz ist nicht zu entnehmen, daß die bloße Antragstellung eines Mieters nach § 6 MRG den Vermieter daran hindern würde, nicht von dieser Antragstellung umfaßte unmittelbar heranstehende Erhaltungsarbeiten zu Lasten der Mietzinsreserven der vorausgegangenen zehn Kalenderjahre und bei deren Nichtausreichen zu Lasten der während der Bestanddauer der Erhaltungsarbeiten zu erwartenden... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. August 1957 Mieter der im zweiten Stock links vom Stiegenhaus gelegenen, aus Zimmer, Kabinett, Küche, Klosett und Speis bestehenden Wohnung im Haus des Antragsgegners in Linz, Scharitzerstraße 21. Am 28. Juni 1982 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz gemäß § 6 Abs 1 MRG die Erlassung des Auftrages zur Erneuerung der Fenster dieser Wohnung im Sinne des Anbotes der Firma P*** vom 18. Juni 1982 (Einbau von 5 Semperdur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 A2MRG §3 Abs2MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Sonderregelungen des MRG über die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung des Mietgegenstandes (§ 3), der Durchsetzung dieses Anspruches (§ 6) und der dafür anzuwendenden Verfahrensvorschriften (§ 37 Abs 1 Z 2) erfassen, wie sich aus § 3 Abs 2 zweiter Satz Fall 2 MRG ergibt, auch die Verpflichtung des Vermieters (Verschaffungspflicht nach § 1096 Abs 1 ABGB), den in mangelhaft... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Mieter der Wohnung Nr.70 im Hause Rennbahnweg 27/17/3 im 22.Wiener Gemeindebezirk behauptete, die gemietete Wohnung sei infolge mangelhafter Ausführung des Bauwerkes, insbesondere mangelhafter Isolierung, von Schimmelpilz befallen. Er begehrte deshalb die Verurteilung der beklagten Vermieterin, in Zuhaltung des Mietvertrages vom 12.3.1976 die Wohnung in den von Schimmelpilz befallenen Teilen so instand zu setzen, daß sie für den ordentlichen Gebrauch benutzb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §4MRG §6MRG §9MRG §10
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1097 ABGB wurde durch das MRG nicht berührt. Entscheidungstexte 2 Ob 625/85 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 2 Ob 625/85 1 Ob 611/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 1 Ob 611/88 8 Ob 673/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete mit Mietvertrag vom 11.9.1980 in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus, Salzburg, Linzer Straße 23, verschiedene Räumlichkeiten zum Betrieb eines Cabaretts. Zum Mietobjekt gehört die Heizanlage mit Entlüftung. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Instandhaltung der Mieträumlichkeiten im Inneren durch die Mieterin auf ihre Kosten zu erfolgen habe, soweit es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Ernste Schäden des Hauses sind hing... mehr lesen...
Norm: MRG §6MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 6 Abs 2 MRG dient zur Durchsetzung des Auftrages nach § 6 Abs 1 MRG. Der darauf abzielende Antrag kann daher nicht als vollständiger, ein selbständiges Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG einleitender Antrag angesehen werden. Wenn daher ein gerichtlicher Auftrag gemäß § 6 Abs 1 MRG vorliegt, hat über den darauf gestützten Antrag nach § 6 Abs 2 MRG das Gericht zu entscheiden, ohne d... mehr lesen...