Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Bestandobjekte top Nr 3, 3a und 5 im Hause ***** Wien, S*****gasse *****. Der Antragsgegner ist Eigentümer dieses Hauses. Mit Schreiben vom 2.11.1994 begehrte dieser von der Antragstellerin unter Berufung auf § 46a Abs 4 MRG ("Fünfzehntelanhebung") ab 1.1.1995 für die top Nr 3 und 5 einen angemessenen monatlichen Hauptmietzins (einschließlich EVB) in Höhe von S 5.014, für das Objekt Nr 3a einen solchen (einschließlich EVB) von S ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind zu je 3/8 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus, die für den Betrieb eines gastgewerblichen Unternehmens genützt werden. Mit der Behauptung, der gastgewerbliche Betrieb sei von der Antragsgegnerin "zuletzt 1994 an Marianne B***** verpachtet worden", stellten die Antragstellerinnen am 23.5.1995 bei der Schlichtungsstelle den Antrag... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Nach § 46a Abs 3 MRG genügt es, daß es sich um ein Unternehmen des Hauptmieters handelt, das betrieben wird, ob vom Hauptmieter oder Unternehmenspächter ist belanglos. Entscheidungstexte 5 Ob 457/97k Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 457/97k 10 Ob 188/00w Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs3 Satz2
Rechtssatz: Gemäß § 46a Abs 3 Satz MRG muß es sich um ein "betriebenes", also lebendes Unternehmen handeln. Entscheidungstexte 5 Ob 457/97k Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 457/97k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109186 Dokumentnummer JJR_199712... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §46a Abs3 Satz1MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Es kann keine Rede davon sein, daß ein auf eine Verpachtung nach dem 28.2.1994 gestütztes und dementsprechend dem § 12a Abs 5 MRG unterstelltes Anhebungsbegehren auch eine Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 4 MRG begründen könnte. Die schlichte Berufung auf den Anhebungstatbestand des § 46a Abs 4 MRG reicht nicht aus, einen diesbezüglichen Erhöhungsanspruch geltend zu machen, weil sic... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3MRG §12a Abs5MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Es ist möglich, dass - wie etwa bei wiederholter Verpachtung - ein Anhebungstatbestand mehrfach verwirklicht wird (oder dass überhaupt mehrere verschiedene Anhebungstatbestände vorliegen). In einem solchen Fall kommt es nicht schlechthin auf den zeitlich ersten Machtwechsel an. Vielmehr steht es dem Vermieter frei, bei mehrfachem Machtwechsel jenen Zeitpunkt geltend zu mache... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.1.1971 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in 1010 Wien, das der Antragsgegnerin gehört. Dieses Geschäftslokal wird für den Betrieb eines Restaurants/Cafe-Restaurants benützt. Der vereinbarungsgemäß zu zahlende Hauptmietzins beträgt S 59.232,12 monatlich. Die Antragsgegnerin hat die Verpachtung dieses Geschäftslokals zum Anlaß genommen, von der Antrag- stellerin gemäß § 46a Abs 3 MRG ab Februar 1995 einen höheren Mietzi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlichen Zinsausmaßes durch die Vorschreibung der Antragsgegnerin ab. Es stellte überdies fest, daß der angemessene Hauptmietzins für das Bestandobjekt *****, zu den Stichtagen 1.3.1994, 1.11.1994 und 1.1.1995 S 17.452,20 betrage. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß der bisherige monatliche Hauptmietzins von S 168,-- ab 1.1.1995 um ein Fünfzehntel des Differenzbetrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses G*****, T*****-Straße *****. Hauptmieterin der darin gelegenen Geschäftsräumlichkeiten war seit 11.5.1978 die OHG mit dem Firmenwortlaut "Hans K***** N*****", die ab 1.1.1994 bis 19.12.1994 als offene Erwerbsgesellschaft unter der Firma "Hans K***** N***** OEG" weitergeführt wurde. Die Gesellschafter waren jeweils Erna T***** und Ingrid H*****. Seit 20.12.1994 wird das Unternehmen in der Rechtsform einer Kommanditerwerbsg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Mietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal mit S 13.000 monatlich und die Fünfzehntel-Anhebung (gemäß § 46a Abs 3 MRG) für 1995 mit S 633,30 fest. Das Erstgericht stellte den angemessenen Mietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal mit S 13.000 monatlich und die Fünfzehntel-Anhebung (gemäß Paragraph 46 a, Absatz 3, MRG) für 1995 mit S 633,30 fest. Das Rekursgericht gab den Reku... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Für die Ansicht, im Falle einer Unternehmensverpachtung im Sinne des § 46a Abs 3 MRG werde das Recht zur (weiteren) Mietzinsanhebung durch eine nach Verpachtung vereinbarte Mietzinserhöhung ausgeschlossen, gibt es keine gesetzliche Deckung. Entscheidungstexte 5 Ob 63/97v Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 63/97v ... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht sprach aus, daß der von der Antragsgegnerin der Antragstellerin für das Geschäftslokal top Nr. 4 in ***** vorgeschriebene Nettohauptmietzins von S 4.468 für die Monate Jänner und Februar 1995 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insofern übersteigt, als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins im Jänner 1995 S 1.930 und im Februar 1995 S 3.608 beträgt. Im übrigen stellte das Erstgericht fest, daß der gemäß § 46a Abs 3 MRG... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht stellte fest, daß der angemessene Mietzins für das Bestandobjekt ***** zu den Stichtagen 1.3., 1.11.1994 und 1.1.1995 S 25.760 (wertgesichert) betrage, und berechnete gemäß § 46a Abs 2 und 4 MRG die schrittweise Anhebung des Hauptmietzinses ab dem 1.1.1995, wobei der angehobene monatliche Hauptmietzins mit S 2.667,31 festgelegt wurde. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß die Antragsgegnerin durch Vorschreibung ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß die Antragsgegnerinnen gegenüber der Antragstellerin in den Monaten Jänner und Februar 1995 durch Vorschreibung eines monatlichen Nettohauptmietzinses von S 10.643,27 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insoweit überschritten hätten als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins monatlich S 9.404,91 betrage. Es verpflichtete die Antragsgegnerinnen jeweils zur Hälfte zur Rückzahlung des Überschreitungsbetrages. Hiebei ging es im wesentliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §273MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung des angemessenen Mietzinses unter Berücksichtigung der Art der im Mietobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h Entscheidungstext OGH 22.04.1997 5 Ob 109/97h Veröff: SZ 70... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zum normativen Gehalt der Anordnung, die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses zu berücksichtigen. Als generelle Richtschnur hat hiebei zu gelten, dass ein Mietzins festgesetzt werden soll, der soziale Härten vermeidet und die Ertragsmöglichkeiten d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses ***** *****Tstraße*****G*****gasse *****. Es handelt sich dabei um ein fünfgeschossiges Gebäude, das im Jahr 1914 errichtet wurde und sich in einem relativ guten Erhaltungszustand befindet. Der Vater des Antragstellers mietete im Jahr 1954 die Bestandobjekte top Nr. I (98 m2) und II (106,80 m2), beide mit der Adresse G*****gasse 3, sowie top IA (130 m2) und IIIA (360,87 m2), beide mit der Adresse T*****straße 8. Er betri... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses Wien ***** indem der Antragsteller seit 1.2.1978 das Geschäftslokal top Nr.1 um einen wertgesicherten monatlichen Hauptmietzins von S 3.000,- gemietet hat. Der Antragsteller übernahm damals im Einvernehmen mit der Hausverwaltung den bestehenden Betrieb (Cafe-Restaurant) von den bisherigen Mietern. Der Antragsteller bekämpft - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MR... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Soweit bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden muß, ist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mietzinserhöhung abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs3
Rechtssatz: § 12a Abs 5 Satz 3 bis 5 MRG gestattet dem Vermieter für die Dauer der Verpachtung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens des Mieters die Anhebung des Hauptmietzinses auf das im Zeitpunkt der Verpachtung (§ 12a Abs 7 MRG) nach § 16 Abs 1 MRG angemessene Ausmaß. Diese Bestimmungen sehen das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters ohne Rücksicht darauf vor, ob die Verpac... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Die Mietzinsanhebungsmöglichkeit des § 12a Abs 5 MRG besteht auch bei ausdrücklicher Einräumung eines Weitergaberechtes (Verpachtungsrechtes). Entscheidungstexte 5 Ob 2421/96g Entscheidungstext OGH 22.04.1997 5 Ob 2421/96g Veröff: SZ 70/72 5 Ob 457/97k Entscheidungstext OGH 09.12.1997 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs3MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Festhalten am Wortlaut des § 46a Abs 6 iVm § 12a Abs 7 MRG, demzufolge es auch bei der Verpachtung eines Unternehmens vor dem 1. 3. 1994 bei der Ermittlung des nach § 16 Abs 1 MRG zulässigen Hauptmietzinses auf die Verhältnisse bei Pachtbeginn ankommt. Dies erlaubt, im Falle von "Altverträgen", den damals angemessenen Hauptmietzins bis zur Zeit des nunmeh... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses abzustellen ist, ist davon auszugehen, dass im Übergangsrecht § 46a Abs 6 MRG auf § 12a Abs 7 MRG (Dauerrecht) verweist, wonach bei Ermittlung des nach § 16 Abs 1 MRG zulässigen Hauptmietzinses im Falle der Unternehmensverpachtung (§ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 A1MRG §12 Abs3 CaMRG §46a Abs3MRG idF 3.WÄG §12a Abs1
Rechtssatz: Eine allfällige rechtliche Qualifikation eines Bestandvertrages als "Pachtvertrag" durch die betroffenen Parteien ist belanglos. Entscheidend ist allein, ob ein bestimmtes Unternehmen oder nur die diesem Unternehmen zur Verfügung stehende Geschäftsräumlichkeit in Bestand gegeben wurde. Darum kann auch die Anmeldung des Unternehmensübergangs vom bisherigen Eigentü... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §46a Abs3MRG idF 3.WÄG §12a Abs1
Rechtssatz: Da sich der Grundtatbestand der Unternehmensveräußerung durch das 3. WÄG nicht geändert hat, kann dabei zur Auslegung des Begriffes der "Unternehmensveräußerung" auf die Judikatur zu § 12 Abs 3 aF MRG zurückgegriffen werden. Auch § 46a Abs 3 MRG stellt eindeutig auf die Verpachtung des in den Bestandräumlichkeiten betriebenen "Unternehmens" als Ganzes und nicht auf die Verwer... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Die in § 46a Abs 3 MRG normierte Möglichkeit der Mietzinsanhebung steht jedenfalls die Verpachtung des vom Geschäftsraummieter im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 2383/96v Entscheidungstext OGH 10.12.1996 5 Ob 2383/96v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §12a Abs5MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 46a Abs 3 MRG verweist auf § 12a Abs 5 MRG, womit klargestellt ist, dass die Unternehmensverpachtung als Sonderfall der Unternehmensveräußerung behandelt werden soll. Die zur Veräußerung des vom Hauptmieter im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens ergangene Judikatur ist folglich auch auf die Verpachtung des Unternehmens anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...