Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12aMRG §16 Abs1 Z1MRG 46aMRG §46a Abs3
Rechtssatz: Der durch das 3. WÄG neu eingefügte § 46a MRG ist im Zusammenhang mit dem gleichfalls neuen § 12a MRG und dessen Vorgängerbestimmung § 12 Abs 3 MRG (idF vor dem 3. WÄG) zu sehen. Bei der Beurteilung gemischt genutzter Objekte als "Geschäftsräumlichkeiten" - auch im Sinne des § 12 Abs 3 MRG - nach der Regel des § 16 Abs 1 Z 1 MRG kommt es darauf an, ob die Verwendung (v... mehr lesen...