RS OGH 1996/12/10 5Ob2383/96v, 1Ob129/11v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1996
beobachten
merken

Norm

MRG §12a
MRG §12a Abs5
MRG §46a Abs3

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 46a Abs 3 MRG verweist auf § 12a Abs 5 MRG, womit klargestellt ist, dass die Unternehmensverpachtung als Sonderfall der Unternehmensveräußerung behandelt werden soll. Die zur Veräußerung des vom Hauptmieter im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens ergangene Judikatur ist folglich auch auf die Verpachtung des Unternehmens anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106566

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten