Norm: ABGB §863 F3ABGB §1486 Z4MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter kann eine Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 46 Abs 2 MRG innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auch rückwirkend geltend machen, sofern nicht aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ein konkludenter Verzicht anzunehmen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 546/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 2 Ob 546/95 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hält die im Obergeschoß einer im Eigentum der Beklagten stehenden Baulichkeit gelegene, über eine Freitreppe und Terrasse erreichbare, aus drei Zimmern, einer Kammer, Küche, Bad, WC, Vorraum und Vorzimmer bestehende Raumeinheit mit einer Nutzfläche von 100,05 m2 als Mieterin in Bestand, seit ihr ihre Mutter (im Jahre 1981) die Mietrechte (iS des § 19 Abs 4 MG) überlassen hatte, in die diese (im Jahr 1955) nach dem Tod ihres Ehemannes eingetreten war, der... mehr lesen...
Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung in... mehr lesen...
Norm: MRG §13 Abs3 Satz2MRG §15a Abs2MRG §16 Abs3MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 3 MRG richtet sich die Ausstattungskategorie einer Wohnung nach deren Ausstattungszustand im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Dieser Urkategorie ändert sich durch bloße Renovierungsmaßnahmen während der Dauer dieses Mietverhältnisses nicht, würde also nach rechtsdogmatischen Grundsätzen auch dann weitergelten, wenn ein Mieter kraft Gesetzes oder... mehr lesen...
Norm: MRG §46 Abs2WGG 1979 §13 Abs4WGG 1979 §20 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Die Formulierung, dass "bei Überlassung nach begünstigter Rückzahlung" das Entgelt nach den in dieser Gesetzesbestimmung genannten Kriterien berechnet werden darf, bedeutet nichts anderes, als dass es nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Vereinbarungen über die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung etc zugrunde gelegt werden darf. Der Begriff "Überlassung" in § 13 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Sterngasse 11 im 1. Wiener Gemeindebezirk. Sie begehren von den beiden Beklagten die Zahlung eines Betrages von S 110.847,84 sA mit der
Begründung: , die Erstbeklagte habe spätestens im Jahr 1984 ihrem seinerzeit im gemeinsamen Haushalt lebenden Enkel, dem Zweitbeklagten, die Mietrechte an der von ihr in diesem Hause gemieteten Wohnung Nr. 10 übertragen; die Anzeige dieser Übertragung sei erst im April 1987 erfolgt. Die Beklagten sei... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs2 AMRG §46 Abs2
Rechtssatz: Es ist der Zweck der in § 12 MRG normierten Pflicht des abtretenden und des übernehmenden Mieters, vom vereinbarten Mietrechtsübergang Anzeige zu erstatten, daß der nach § 46 Abs 2 MRG ab dem dem Eintritt folgenden Zinstermin bestehende Anspruch auf Mietzinserhöhung vom Vermieter rechtzeitig geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Sturzgasse 1c im 14. Wiener Gemeindebezirk; der Beklagte ist Mieter der in diesem Haus gelegenen Geschäftslokale top Nr. 7 und 26. Der Kläger kündigte dem Beklagten wegen eines Mietzinsrückstandes (uzw. der Differenzbeträge aus vereinbarter Wertsicherung für die Zeit von September 1984 bis Jänner 1987) die Geschäftslokale top Nr. 7 (AZ 4 K 25/87 = 4 C 116/87b; Mietzinsrückstand S 6.461,98 s.A.) und top Nr. 26 (AZ 4 K 24/87... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer im ausgebauten Dachgeschoß des der Antragsgegnerin gehörenden Hauses Graz, Schippingerstraße 63, gelegenen Wohnung der Ausstattungskategorie D. Dieser Ausstattungskategorie gehörte auch ein der Wohnung der Antragstellerin benachbart gelegenes Zimmer (15 bis 20 m2) an, das durch Aufgabe der Bestandrechte des früheren Mieters frei geworden war. Nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Stadt Graz wies das Erstge... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs6MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Die durch das Erhöhungsbegehren nach § 46 Abs 2 MRG herbeigeführte Dynamisierung des Kategoriemietzinses ist wie eine vereinbarte Wertsicherung desselben im Sinne des § 16 Abs 6 MRG geltend zu machen. Dafür reicht - zumindest nach der Rechtslage vor der MRGNov 1985 - die Vorschreibung des erhöhten Hauptmietzinses aus. Entscheidungstexte 5 Ob 104/8... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte von der Schlichtungsstelle die Feststellung, daß die Antragsgegner ihm gegenüber als Mieter der Wohnung top.Nr. 8 in ihrem Haus Wien 18., Teschnergasse 35 durch die Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von S 1.871,50 vom 1. Oktober 1982 bis zum 30. April 1984 und von S 2.067,24 vom 1. Mai 1984 bis zum 31. Dezember 1985 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten hätten. Er brachte vor, daß er nach dem Tod seiner Großmutter am... mehr lesen...
Norm: MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Die angestrebte Auslegung, daß die Anhebung des Mietzinses auch gegenüber einem Mitmieter zulässig sei, der zum Alleinmieter wird, ist mit dem Wortlaut des Gesetzes unvereinbar. Entscheidungstexte 4 Ob 518/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1987 4 Ob 518/87 Veröff: JBl 1988,48 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich sollten die Mietzinse für "Altverträge" - also vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossene Verträge - unverändert bleiben; dies gilt bezüglich des Hauptmietzinses auch beim Eintritt von Angehörigen in Altverträge. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn in den Mietverträgen nur Angehörige eintreten, die nicht zum engsten Familienkern (§ 46 Abs 1 MRG) zählen, oder wenn zwar ursprünglich Angehörige i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses 1040 Wien, Schleifmühlgasse 5. Im Jahre 1940 mietete Dr. Franz N***, der Vater des Beklagten, die Wohnung top. Nr. 17 in diesem Haus. Er bewohnte sie bis zu seinem Tod im Jahr 1954 gemeinsam mit seiner Frau Margarethe und den beiden Söhnen Johannes und Othmar, dem Beklagten. Im Zeitpunkt seines Todes hatte der Beklagte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet. Er verblieb ebenso wie Margarethe und Johannes N*** in der Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 22. März 1978 kamen der Antragsteller und dessen Mutter, Erna S***, mit dem Antragsgegner überein, die vom Antragsteller und dessen Mutter bis dahin im ersten Stock der dritten Stiege des Hauses des Antragsgegners in Graz, Jakominiplatz 16, gemietete Wohnung dem Antragsgegner "tauschweise" gegen
Begründung: eines Mietverhältnisses an einer im dritten Stock desselben Hauses gelegenen Wohnung zur Verfügung zu stellen und das bisher bestehende Mietverhältni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Klagsvorbringen hat der Beklagte im April 1978 das von ihm gemietete Geschäftslokal 1010 Wien, Opernpassage, Ladenstraße 4, der erstklagenden Partei auf ein Jahr, das ist bis zum 31. März 1979, untervermietet, wobei von dieser nach Punkt IV. des Untermietvertrages "als Gegenleistung für die Untervermietung" im Namen des Beklagten an dessen Vermieter, das ist die Stadt Wien, der einschließlich Betriebskosten monatlich S 3.600 betragende Zins zu zahlen ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1937 mietete der Rechtsvorgänger der nunmehrigen Antragstellerin den Mietgegenstand top.Nr.11 im Haus des Antragsgegners Wien 7., Neustiftgasse 116-118 zum Betrieb einer Arztpraxis. Dieser eine Nutzfläche von 71,75 m 2 aufweisende Mietgegenstand verfügte bereits im Jahre 1937 über eine Wasserentnahmestelle und ein Klosett im Innern. Im Jahre 1973 wurde zwischen dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Antragstellerin und dem Antragsgegner eine Umwidmung des Mietge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 19.7.1983 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien erhobenen Antrag begehrten die Antragsteller die Feststellung, der Antragsgegner habe ihnen gegenüber als Mieter der Wohnung Nr.3 im Haus Wien 9., Pelikangasse 10, durch die Vorschreibung und Einhebung eines monatlichen Erhaltungsbeitrages von 1.134,10 S (einschließlich des Hauptmietzinses) zu den Zinsterminen ab März 1983 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um monatlich 752,63 S überschritt... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 3.2.1947 mietete Senta M***, die Mutter der Antragstellerin, das Atelier samt Nebenräumen im Ausmaß von 309,65 m 2 top.Nr.18 und 18 a in dem der Verlassenschaft nach Elli O***-K***, der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin, gehörenden Haus in Wien 1., Johannesgasse 3, ab dem 1.2.1947 auf unbestimmte Zeit zur Benützung als Atelier. Gemäß § 3 Z 3 des Mietvertrages besteht die Miete während der Dauer der gesetzlichen Vorschriften über die Zinsbildung... mehr lesen...
Norm: MRG §46 Abs2
Rechtssatz: § 46 Abs 2 MRG gilt nicht für Hauptmietverträge über Geschäftsräume. Da der Gesetzgeber (Hauptverträge) Mietverträge über Wohnungen und (Hauptverträge) Mietverträge über Geschäftsräume vielfach (sowohl in bezug auf den Kündigungsschutz als auch) in bezug auf die Mietzinsbildung bewußt verschieden behandelt (vgl etwa §§ 16, 44, 46 MRG), scheidet auch eine analoge Anwendung des § 46 Abs 2 MRG auf Hauptmietverträge ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Nr ***** in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus K*****gasse im ***** Wiener Gemeindebezirk. Der für das Rechtsverhältnis der Parteien maßgebliche Mietvertrag vom 8.11.1940 begründete das Mietrechtsverhältnis ab 15.11.1940 und legte unter "§ 4. Beschaffenheit und zugesagte Arbeiten in den Mieträumen" fest: "2. Der Vermieter verpflichtet sich - vor dem Einzug des Mieters oder, wenn dies nicht möglich ist, - bis spätestsens zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin der Wohnung Nr. 9 im Hause Arbesbachgasse 11 im 19. Wiener Gemeindebezirk; das Haus steht im Miteigentum der Antragsgegner. Die Antragstellerin erwarb ihre Hauptmietrechte zum 1.3.1982 durch Eintritt in das Mietrecht ihrer Mutter, die im Jahre 1938 die Wohnung gemietet hat. Die Antragsgegner haben der Antragstellerin für die 144 m 2 Wohnfläche umfassende Wohnung ab 1.3.1982 einen Hauptmietzins von monatlich S 3.168,-- unter Zugrundel... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter kann ab dem auf den Eintritt in den bestehenden Mietvertrag folgenden Zinstermin die Anhebung des Hauptmietzinses bis zu dem sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Kategoriemietzins (§ 16 Abs 2 MRG) begehren. Führt die Ausübung dieses Gestaltungsrechts durch den Vermieter - das der eintretende Mieter durch gesetzliche Anordnung dulden muß - zu einer Änderung des Mietvertrages über die Höhe d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der 101,40 m 2 großen Wohnung top. Nr. 1 im Haus des Antragsgegners in Wien 19., Dionysius Andrassystraße 3. Sie beantragte zunächst bei der Schlichtungsstelle und sodann gemäß § 40 Abs 2 MRG beim Erstgericht die Feststellung, der Antragsgegner habe dadurch, daß er ihr für die Zeit vom 1. März 1982 bis zum 31. März 1983 auf der Basis der Ausstattungskategorie B einen monatlichen Hauptmietzins einschließlich Erhaltungsbeitrag von 1.115,40... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1947 bezogen die Eltern des Antragstellers mit diesem die verfahrensgegenständliche Wohnung in dem Hause Linz, Bockgasse 14, das nunmehr dem Antragsgegner gehört. Die Wohnung ist rund 50 bis 60 m 2 groß und besteht aus zwei Zimmern, einer Küche, einer Speisekammer und einem Badezimmer. Im Jahre 1947 wies das Badezimmer einen Betonboden mit einem zentralen Abfluß in der Mitte (Gully) und sonst nur noch ein Waschbecken und ein WC auf. Erst in den 60er Jahren ließ... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3 Satz1MRG §45 Abs1 Z1MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Aus der in § 45 Abs 1 Z 1 MRG enthaltenen Verweisung auf die Berechnungsvorschriften des § 16 Abs 2 bis 4 MRG folgt, dass sich gemäß § 16 Abs 3 Satz 1 MRG die Ausstattungskategorie nach § 16 Abs 2 MRG ausnahmslos nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages richtet; eine nach diesem Zeitpunkt auf Kosten des Mieters... mehr lesen...