Norm
MRG §12 Abs2 ARechtssatz
Es ist der Zweck der in § 12 MRG normierten Pflicht des abtretenden und des übernehmenden Mieters, vom vereinbarten Mietrechtsübergang Anzeige zu erstatten, daß der nach § 46 Abs 2 MRG ab dem dem Eintritt folgenden Zinstermin bestehende Anspruch auf Mietzinserhöhung vom Vermieter rechtzeitig geltend gemacht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069470Dokumentnummer
JJR_19900628_OGH0002_0080OB00617_8900000_001