Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Ebert Huber Liebmann Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M***** & Co GmbH, *****, vertreten durch Neudorfer Rechtsanwälte GmbH in Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in einem Wohnhaus. So wie alle anderen Mieter dieses Hauses haben auch die Beklagten ein Mitbenützungsrecht an einem Kellerraum zur Aufstellung einer Waschmaschine. Dort befanden sich daher mehrere Waschmaschinen. Dass es dabei durch Wasseraustritte zu substantiellen Schäden gekommen wäre, konnte nicht festgestellt werden. Die Klägerin beabsichtigt, eine neue Heizanlage einzubauen und benötigt dazu den ... mehr lesen...
Norm: MRG §8MRG §31ZPO §560 A
Rechtssatz: Die Frage der Benützung einer allen Mietern zugänglichen Waschküche ist wie die Frage der aus dem Bestandrecht erfließenden Rechte auf Benützung des allgemeinen Teiles zu beurteilen und unterliegt damit nicht der separaten Aufkündigung nach § 31 MRG, sondern dem Verfahren nach §§ 8 ff MRG. Entscheidungstexte 8 Ob 40/07a Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Lattenmayer Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei KR Gerhard ***** J*****, *****, vertreten durch Dr. Otto Sc... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 27. 9. 1995 (Beilage ./11) mietete die Beklagte von der Klägerin die Bestandobjekte ***** H*****, top 1, 3 und 4. Laut Mietvertrag darf der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Privatkindergartens und zur Abhaltung von Seminaren und Kursen verwendet werden. Gemäß Punkt 2 des Mietvertrages beginnt das Mietverhältnis am 1. 10. 1995 und endet am 30. 9. 2005. Der Mietvertrag erlischt durch Zeitablauf, einer Kündigung bedarf es hiezu nicht. Gemäß Punkt ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 9. Juli 2001 zulässig sei, weil die Judikatur noch keine eindeutige Lösung für die Frage anbiete, "ob bei Vorliegen eines nicht einheitlichen Bestandobjektes mangels ausdrücklicher oder konkludenter Vereinbarung von einer wirtschaftlichen Einheit ausgegangen werden kann, wenn einerseits 13 Jahre nach Anmietung zwischen den St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte die der beklagten Partei in Bestand gegebene Liegenschaft GstNr 1900/4 in EZ ***** *****, im Ausmaß von 1613 m² zum 31. 12. 2000 gerichtlich auf und beantragte deren Räumung mit der
Begründung: , zwischen der beklagten Partei einerseits und der Felix W***** OHG und Felix W*****, seinem Rechtsvorgänger, andererseits sei ein Mietvertrag betreffend das GstNr 1938/2 mit der darauf errichteten Werkshalle abgeschlossen worden. Dieses Mietverhältnis s... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von ca 191 m**2, die teilweise auf der Liegenschaft R*****straße 1 und teilweise auf der Liegenschaft S*****gasse 4 gelegen sind. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses R*****straße 1. Sie war auch ursprünglich Eigentümerin des Hauses S*****gasse 4, verkaufte dieses jedoch im Jahr 1978 an Dr. Reinhard H*****, der nunmehr Wohnungseigentümer hinsichtlich jener Geschäftsräumlichkeiten i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden (vgl dazu insbes. WoBl 1991/60; WoBl 1992/22; 1 Ob 315/98z) hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Auslegu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadt Graz ist seit 1914 Eigentümerin der auf einem Grundbuchskörper errichteten und nach schweren Kriegsschäden mit Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wiederaufgebauten Häuser Graz, ***** 29 und 31. Die beiden Häuser sind im stumpfen Winkel aneinandergebaut und haben zwei getrennte Eingänge. Die nordöstlich gelegene Straßenfrontfassade des Hauses 29 ist der Witterung stärker ausgesetzt als die Fassaden des Hauses 31. Die beiden Häuser weisen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 17. 10. 1945 vermietete die Salzburger Landesregierung der Beklagten und ihrem Ehemann die im Parterre ihres Hauses Salzburg, A*****straße *****, links gelegene Dreieinhalb-Zimmerwohnung. Die Beklagte ist seit 11. 10. 1979 alleinige Hauptmieterin. Die Salzburger Landesregierung wies mit Schreiben vom 1. 8. 1986 der Beklagten ab dem gleichen Tag gegen ein monatliches Benützungsentgelt von S 472,-- eine Garage der vormals im Eigentum des La... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2MRG §30 Abs2 Z4 HMRG §31
Rechtssatz: Die vertragliche Verpflichtung und der Parteienwille zur Zusammenlegung von Bestandobjekten läßt zwar den Willen, ein einheitliches Objekt zu schaffen, erkennen. Die Einheitlichkeit des Bestandobjektes entsteht aber erst durch die Zusammenlegung, weil nur dadurch die gesetzeskonforme und vertragskonforme Standardanhebung hergestellt wird, nicht aber schon durch die bloße örtliche Nahebeziehu... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2MRG §30 Abs2 Z4 HMRG §31
Rechtssatz: Die Zusammenlegung zur Standardanhebung von Bestandobjekten ist mit Ausnahme der Willenseinigung über die Zusammenlegung und deren nähere Umstände einschließlich des Mietvertragsinhalts kein von den Parteien frei gestaltbares obligatorisches Rechtsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des § 5 Abs 2 MRG. Dessen Auslegung ist maßgeblich, wann nach den Vorstellungen... mehr lesen...
Norm: MRG §31
Rechtssatz: Eine Teilkündigung, bei der das Bestandverhältnis zum Teil aufrecht erhalten werden soll, ist eine Abänderung des Bestandvertrags, die grundsätzlich nicht durch einseitige Willenserklärung bewirkt werden kann, sondern - abgesehen von der ausdrücklichen Einräumung im Vertrag - nur auf Grund der gesetzlichen Kündigungsvorschriften des § 31 MRG zulässig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AMRG §31
Rechtssatz: Eine Teilkündigung, bei der Teile des Bestandverhältnisses aufrechterhalten werden sollen, ist eine Abänderung des Bestandvertrages, die grundsätzlich nicht durch einseitige Willenserklärung bewirkt werden kann. Sie ist daher - abgesehen von einer ausdrücklichen Einräumung im Vertrag - nur auf Grund spezieller Kündigungsvorschriften (§ 31 MRG) zulässig; eine ausdehnende Auslegung ist ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind aufgrund des am 7.5./9.5.1984 zwischen ihnen und Irmgard H***** als seinerzeitiger Grundstückseigentümerin geschlossenen Mietvertrages Mieter des Grundstücks Nr ***** (Garten) der EZ *****. Am 7.5.1984 schlossen die Beklagten mit Margarethe V*****, der Schwester Irmgard H*****s, einen als Pachtvertrag über den bisher auf der dem Garten benachbarten Liegenschaft betriebenen Gasthof "St*****" ab. Den Mietvertrag über das Gartengrundstück schloss... mehr lesen...
Norm: MRG §31
Rechtssatz: Einer Kündigung bezüglich eines Teiles des aufgekündigten Objektes darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger dies beantragt. (vgl MietSlg 25381). Entscheidungstexte 7 Ob 1533/89 Entscheidungstext OGH 19.10.1989 7 Ob 1533/89 8 Ob 94/12z Entscheidungstext OGH 04.03.2013 8 Ob 94/12z Auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Die gerügte Feststellung ergibt sich sinngemäß eindeutig aus der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes. Hier handelt es sich um eine tatsächliche Schlußfolgerung, die im Revisionsverfahren nicht bekämpft werden kann. 2) Von widersprüchlichen Feststellungen kann keine Rede sein, weil der Umstand, daß über eine Untervermietung nicht gesprochen worden ist, nicht ausschließt, daß beide Teile davon ausgegangen sind, daß di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Wien 5., Einsiedlergasse 21, in dem die Beklagten die Wohnung Nr. 10 und 11 gemietet haben. Zu dem Bestandobjekt gehört ein Kellermagazin, bezüglich dessen nicht mehr strittig ist, daß es mit einem einheitlichen Mietvertrag zusammen mit der Wohnung gemietet worden ist. Es handelt sich demnach um ein einheitliches Mietobjekt. Das Erstgericht hat die bezüglich des Kellermagazines ausgesprochene und auf § 30 Abs. 2 Z 3 1. Fall und 7 MR... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 BMRG §31
Rechtssatz: Erheblich nachteiliger Gebrauch eines Teiles eines mehrräumigen Mietgegenstandes erfüllt den Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 3 MRG bezüglich des gesamten Bestandobjektes, weshalb in einem solchen Fall auch eine Teilkündigung zulässig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 528/88 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 528/88 Veröff: RZ 19... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Auch nach dem MRG ist eine Teilkündigung nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung hinsichtlich des gesamten Mietgegenstandes vorliegen, es sei denn, es liegt kein einheitlicher Bestandvertrag vor. Entscheidungstexte 7 Ob 513/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 513/86 Veröff: MietSlg XXXVIII/10 ... mehr lesen...
Norm: MRG §31
Rechtssatz: Aus der in § 31 Abs 2 MRG normierten Möglichkeit eine (Teilkündigung) Kündigung (aus welchen Gründen immer) einzuschränken oder im Gegenstand zu verändern, ergibt sich für den Vermieter die Zulässigkeit von Teilkündigungen aus welchem Grund immer. Auch die von vornherein als Teilkündigung eingebrachte Aufkündigung ist daher hinsichtlich aller Kündigungsgründe zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1092MRG §30 Abs2 Z6 EMRG §30 Abs2 Z7 EMRG §31
Rechtssatz: Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bildet (bilden soll) und daher als einheitlich anzusehen ist, beziehungsweise, ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluss ab. Objektive Gemeinsamkeit (im Sinne gegenseitigen Erforderlichseins oder Nützl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte dem Beklagte mit der am 25.6.1984 beim Erstgericht eingelangten Teilkündigung die im 2.Stock des Hauses Wopfing 177 gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Badezimmer, Vorraum, Speisekammer und Klosett, die in der Mansarde desselben Hauses gelegene Wohnung, bestehend aus 4 Räumen und Klosett, sowie die zwei links vom Kellereingang gelegenen Räume im Kellergeschoß des Hauses gerichtlich zum 31.8.1984 auf. Er brachte vor, er sei All... mehr lesen...