Norm
MRG §30 Abs2 Z3 BRechtssatz
Erheblich nachteiliger Gebrauch eines Teiles eines mehrräumigen Mietgegenstandes erfüllt den Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 3 MRG bezüglich des gesamten Bestandobjektes, weshalb in einem solchen Fall auch eine Teilkündigung zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070402Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008