RS OGH 2007/6/27 8Ob40/07a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2007
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Norm

MRG §8
MRG §31
ZPO §560 A

Rechtssatz

Die Frage der Benützung einer allen Mietern zugänglichen Waschküche ist wie die Frage der aus dem Bestandrecht erfließenden Rechte auf Benützung des allgemeinen Teiles zu beurteilen und unterliegt damit nicht der separaten Aufkündigung nach § 31 MRG, sondern dem Verfahren nach §§ 8 ff MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122362

Dokumentnummer

JJR_20070627_OGH0002_0080OB00040_07A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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