RS OGH 2004/1/13 5Ob213/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.2004
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Norm

ABGB §1486 Z4
MRG §17 Abs1
MRG §27 Abs3
MRG §37 Abs1 Z9

Rechtssatz

Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung von der liegenschaftsbezogenen Aufteilungsvorschrift des § 17 MRG hinsichtlich einzelner oder aller Betriebskosten gerechtfertigt ist. Daraus resultierenden Nachforderungsansprüchen setzt allerdings § 1486 Z 4 ABGB zeitliche Grenzen, daraus resultierenden Rückforderungsansprüchen § 27 Abs 3 MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118789

Dokumentnummer

JJR_20040113_OGH0002_0050OB00213_03I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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