Norm: MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Der gemeinsame Haushalt kann auch mit einem Mieter begründet werden, der sich - insbesondere aus gesundheitlichen Gründen - vorübergehend nicht in der Wohnung aufhält, wenn die ernste und endgültige Absicht besteht, dort zu leben und mit dem Mieter nach dessen Rückkehr in häuslicher Gemeinschaft zu leben (so schon SZ 39/109). Entscheidungstexte 3 Ob 558/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §182 Abs1MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z5 B
Rechtssatz: Unter den "Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder" im Sinne des § 14 Abs 3 MRG sind auch die Nachkommen von Wahlkindern anzusehen; diese sind daher eintrittsberechtigt. Entscheidungstexte 2 Ob 578/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 578/94 7 Ob 582... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 AMRG §14 Abs3
Rechtssatz: Dem nach § 14 Abs 3 MRG Eintrittsberechtigten kann der Scheincharakter des zwischen dem Vermieter und dem verstorbenen Mieter abgeschlossenen Mietvertrages entgegengesetzt werden, auch wenn er hievon nichts wußte, weil er keine Handlung im Vertrauen auf die Gültigkeit des Mietvertrages gesetzt hat, sondern der Erwerb der Hauptmietrechte ohne sein weiteres Zutun kraft Gesetzes eintritt. ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Eine Mutter-Sohn ähnliche Beziehung ist keine Lebensgemeinschaft im Sinne des § 14 Abs 3 MRG und begründet kein Eintrittsrecht. Entscheidungstexte 8 Ob 648/93 Entscheidungstext OGH 03.02.1994 8 Ob 648/93 Veröff: EvBl 1994/167 S 811 4 Ob 1568/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 4 Ob 1568/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z5 E
Rechtssatz: Herrschte zwischen dem Mieter und dem für den Hauseigentümer auftretenden Hausverwalter bei Abschluß des Mietvertrages Einvernehmen darüber, daß nicht der an einem anderen Ort wohnhafte Mieter in der gemieteten Wohnung wohnen wird, sondern daß er diese Wohnung nur zur Wohnversorgung seiner Kinder während ihres Studiums anmietet, kommt von vornherein die Führung eines gemeinsamen Haushaltes der Kin... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Absicht des gemeinsamen Wohnens und der gemeinsamen Wirtschaftsführung muß endgültig sein. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Absicht der gemeinsamen Haushaltsführung zwar im Zeitpunkt des Einziehens des Angehörigen in die Wohnung vorlag, in der Folge aber nicht mehr ernsthaft aufrecht erhalten wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 622/9... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten wohnten von 1968 bis 1984 mit ihren drei Kindern in der aufgekündigten Wohnung; 1984 übersiedelten sie in eine andere Wohnung in Wien und vereinbarten mit den Klägern, daß sie gegen Bezahlung eines erhöhten Mietzinses die Wohnung bis 30.9.1990 untervermieten dürfen. Im November 1988 vermieteten sie die Wohnung an einen Ausländer, mit dem sie vereinbarten, daß er mit 30.9.1990 ausziehen muß. Diesem Untermieter teilten sie auf sein diesbezügliches Ersuc... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 C1MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 E
Rechtssatz: Gemeinsamer Haushalt setzt ein auf Dauer berechnetes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraus (Würth - Zingher, Mietrecht und Wohnrecht 19.Auflage § 14 MRG RdZ 15 mit weiteren Nachweisen). "Auf Dauer" heißt aber nicht immerwährend, sondern soll das Eintrittsrecht nur für den Fall ausschließen, dass der gemeinsame Haushalt von vornherein nur für eine konkret festgelegte Zeit bea... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagten Parteien machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, daß das Berufungsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung a) trotz der festgestellten mangelnden Absicht der Klägerin, in der aufgekündigten Wohnung zu bleiben, und b) trotz ihres familienrechtlichen Anspruches auf Wohnversorgung gegenüber ihrem Ehegatten ein Eintrittsrecht der Klägerin in die Mitmietrechte ihrer Großmutter im Zeitpunkt des Tode... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung, sie sei nach dem Tod des Siegfried W***** am 29. Juni 1985 in dessen Mietvertrag mit der beklagten Partei eingetreten und deshalb Hauptmieterin der Wohnung Nr. 5 im Haus W*****. Sie sei zwar kurz nach der Scheidung der Ehe mit Siegfried W***** aus dieser Wohnung ausgezogen, sei aber schon etwa ein halbes Jahr danach dort wieder eingezogen und habe fortan mit ihrem früheren Ehegatten eine Lebensgemeinschaft im Sinne des § 14 Abs 3 M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am ***** verstorbene Leopoldine H***** war Mieterin der im Hause der Klägerin in Wien ***** gelegenen Wohnung, Stiege 2 top.Nr.10. Im November 1965 hatten die verstorbene Mieterin und ihr vorverstorbener Ehemann den damals sechs Monate alten Volkmar K***** in Pflege übernommen. Das Bezirksjugendamt für 19.Bezirk bewilligte diese Übernahme eines Pflegekindes. Mit Beschluß vom 25.3.1981 entzog der Jugendgerichtshof Wien als Pflegschaftsgericht den Kindeselte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin war Alleineigentümerin des Hauses Wien 12., Schlöglgasse 38. Im ersten Stock befanden sich ursprünglich zwei gesonderte Wohneinheiten (Nr. 6 ud 7), die jedoch schon 1907 zu einer Wohnung zusammengelegt wurden. Die Erblasserin hinterließ vier Kinder, darunter den Kläger. Das Verlassenschaftsverfahren ist noch nicht beendet. Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Wohnung Nr.6/7 versiegelt. In der Folge wurde auch die Versiegelung des im Dachgeschoß ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs3
Rechtssatz: Gemeinsames Wirtschaften setzt voraus, dass die Bedürfnisse des täglichen Lebens auf gemeinsame Rechnung befriedigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 530/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 1 Ob 530/91 Veröff: SZ 64/93 = EvBl 1991/197 S 849 3 Ob 117/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß der mj. Erstkläger und die Zweitklägerin nach dem Tod der vormaligen Hauptmieterin Leopoldine Z***** in deren Hauptmietrechte an der Wohnung ***** eingetreten seien. Es traf - zusammengefaßt dargestellt - folgende Feststellungen: Die Zweitklägerin wohnte seit dem Jahr 1953 in der Wohnung ihrer Eltern Leopoldine und Franz Z*****. Es gab verschiedentliche Spannungen zwischen ihnen. Die Eltern der Zwei... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Maßgeblich ist nur die ausreichende rechtliche Absicherung, auf eine Gleichwertigkeit der aufgekündigten Wohnung, mit jener auf die der Eintrittsberechtigte verwiesen werden kann, kommt es nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 624/90 Entscheidungstext OGH 15.11.1990 7 Ob 624/90 4 Ob 537/95 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs. 2 Z 5 MRG gestützte Aufkündigung der Wohnung Nr. 11 im Haus Laxenburgerstraße 16 in 1100 Wien für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe dieser Wohnung an die klagenden Parteien. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei nicht Folge. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- übersteigt und ließ die ordentliche Revision zu, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1966 geborene Nebenintervenientin ist ein Enkelkind der am 9.11.1987 im Pflegeheim der Stadt Wien-Baumgarten verstorbenen Theresia H***. Theresia H*** war Hauptmieterin der nunmehr aufgekündigten Wohnung. Eva H*** verbrachte bis Oktober 1986 ein Jahr in den USA, vorher wohnte sie in der Eigentumswohnung ihrer Eltern in St.Johann in Tirol. Im Oktober 1986 zog Eva H*** zu ihrer Großmutter in die aufgekündigte Wohnung. Grund dafür war, daß sie an der Universi... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z6
Rechtssatz: Kann ein Mieter, der in einem Pflegeheim aufgenommen wurde, seinem Willen zur Rückkehr in seine Wohnung schicksalhaft nicht mehr Ausdruck verleihen, ist, sollte seine Rückkehr nicht schlechthin (objektiv) ausgeschlossen sein, im Zweifel davon auszugehen, dass er bei Änderung der Sachlage in die von ihm vor Ausbruch der Wohnung kraft Mietrechtes benützte Wohnung zurückkehren will. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wird ein bestehender gemeinsamer Haushalt im Sinne des § 14 Abs 3 MRG durch gewisse, durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) mj. Christoph G***, 2) mj. Verena G***, vertreten durch deren Mutter Gabriela G***, diese vertreten durch die Hausverwaltung Franz G***, diese wiederum vertreten durch Dr. Axel Fuith, R... mehr lesen...