Norm
MRG §12 Abs1Rechtssatz
Kann ein Mieter, der in einem Pflegeheim aufgenommen wurde, seinem Willen zur Rückkehr in seine Wohnung schicksalhaft nicht mehr Ausdruck verleihen, ist, sollte seine Rückkehr nicht schlechthin (objektiv) ausgeschlossen sein, im Zweifel davon auszugehen, dass er bei Änderung der Sachlage in die von ihm vor Ausbruch der Wohnung kraft Mietrechtes benützte Wohnung zurückkehren will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069795Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2021