Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.06.2017 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.10.2017 zugewiesen. Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 03.09.2012 in der Wohnung in XXXX... mehr lesen...