Entscheidungen zu § 6 Abs. 4 DG

Verwaltungsgerichtshof

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/21 2002/09/0140

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heereszeuganstalt W. Mit Disziplinarerkenntnis des Kommandanten der Heereszeuganstalt Wien vom 8. März 2002 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Pflichtverletzung gemäß § 2 Heeresdisziplinargesetz 1994 (HDG 1994) wegen Verletzung der §§ 3 Abs. 3 und 7 Abs. 1 der Allgemeinen Dienstvorschrift für ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0140

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §3 Abs3;ADV §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;HDG 1994 §2;HDG 1994 §45 Abs1;HDG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Die vorsätzliche Abwesenheit des Beschwerdeführers (Vizeleutnant, Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) von einem Seminar, an dem er nach geltender und ihm bekannter Befehlslage teilnehmen sollte, ist nicht als eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1998/8/25 98/11/0106

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 25. September 1992 auf Nostrifikation ihrer in Polen erworbenen Urkunde über ihre Ausbildung als Magister der Bewegungsrehabilitation gemäß § 6 des Bundesgesetzes betreffend die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) in der Fassung BGBl. Nr. 327/1996 abgewiesen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.08.1998

RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0106

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: MTDG 1992 §6 Abs4 idF 1996/327;
Rechtssatz: Bei einer beträchlichen Diskrepanz der Zahlen der Ausbildungsstunden kann von einer Gleichwertigkeit iSd § 6 Abs 4 MTDG 1992 idF 1996/327 nicht die Rede sein ("hinsichtlich des Gesamtumfanges"; hier: Die Bf wies mit ihren polnischen Studienbuch ungefähr 1600 Ausbildungsstunden in Form von Vorlesungen und Übungen aus, wä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.08.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/17 92/11/0065

Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen (unter denen sich entgegen dem § 28 Abs. 5 VwGG keine Ausfertigung oder Kopie des angefochtenen Bescheides befindet) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Wehrpflicht wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. September 1991 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Zivildienstgesetze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1992

RS Vwgh 1992/3/17 92/11/0065

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §68 Abs1;VwGG §41 Abs1;WehrG 1990 §35 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs4;ZDG 1986 §6 Abs5;
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht nach dem ZDG rechtskräftig abgewiesen, so ist - ungeachtet einer dagegen erhobenen VfGH-Beschwerde - ein Einberufungsbefehl zulässi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/8/30 91/09/0041

Der Beschwerdeführer war mit in Rechtskraft erwachsenem Einberufungsbefehl des Militärkommandos Oberösterreich vom 11. Juni 1990 für die Zeit vom 17. bis 22. September 1990 zur Ableistung einer Truppenübung (§ 28 Abs. 2 des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150, WehrG) einberufen worden. Er war somit Soldat iSd § 1 Abs. 2 Z. 1 des Heeresdisziplinargesetzes 1985, BGBl. Nr. 294 (HDG). Mit Schreiben vom 17. September 1990 hatte er unter Berufung auf § 36 Abs. 2 Z. 2 WehrG den Antrag geste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1991

RS Vwgh 1991/8/30 91/09/0041

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §6 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 6 Abs 4 HDG müssen sämtliche Voraussetzungen nebeneinander, dh selbständig (kumulativ) erfüllt sein, wenn von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden soll. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090041.X07 Im RIS seit 30.08.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0070

Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Seine Dienststelle ist die Stabskompanie des Landwehrstammregimentes n in K. Der Beschwerdeführer nahm in seiner Funktion als Personalsachbearbeiter der Stabskompanie des Jägerbataillons n1 in der Zeit vom 31. August 1989 bis zum 9. September 1989 an einer Truppenübung in Sarasdorf und am Truppenübungsplatz Allensteig teil und hatte dabei das Personalmeldesys... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0020 2 Stammrechtssatz Schuldhaft verletzt der Soldat seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0020 1 Stammrechtssatz Gem § 2 Abs 4 HDG ist disziplinär nur strafbar, wer schuldhaft handelt. Niemand darf bestraft werden, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist (nulla poena sine culpa; Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023). Dies gilt auch für den Schuldspru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 90/09/0020

Der Beschwerdeführer leistet als Zeitsoldat (§ 32 WehrG) Wehrdienst und führt den Dienstgrad Wachtmeister (§ 10 Abs. 1 Z. 3 WehrG). Seine Dienststelle ist die 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments n1 in A. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Einheitskommandant der 1. Ausbildungskompanie des Landwehrstammregiments n1 den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 14. November 1989 schuldig gesprochen, er hätte am 9. Oktober 1989 als Wachkommandan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0020

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs4; Beachte Besprechung in ÖffD 1990/9;
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 4 HDG ist disziplinär nur strafbar, wer schuldhaft handelt. Niemand darf bestraft werden, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist (nulla poena sine culpa; Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023). Dies gilt auch für den Schuldspruch ohne Strafe. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0020

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §2 Abs1 idF 1988/342;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs4; Beachte Besprechung in ÖffD 1990/9;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt der Soldat seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen),... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

Entscheidungen 1-14 von 14

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten