RS Vwgh 1991/8/30 91/09/0041

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Veröffentlicht am 30.08.1991
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 1985 §6 Abs4;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 6 Abs 4 HDG müssen sämtliche Voraussetzungen nebeneinander, dh selbständig (kumulativ) erfüllt sein, wenn von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090041.X07

Im RIS seit

30.08.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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