Norm: MSchG §4 Abs1 Z2MSchG §4 Abs1 Z3UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei bloßen Andeutungen einer bestimmten Beschaffenheit des zu kennzeichnenden Gegenstands liegt noch keine beschreibende Angabe vor; von einer solchen ist erst dann zu sprechen, wenn der ausschließlich beschreibende Charakter des Zeichenwortes für die angesprochenen Verkehrskreise allgemein, zwanglos und ohne besondere Gedankenoperationen erkennbar ist. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 B5UWG §9 C1UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die besondere Bezeichnung des Unternehmens (§ 9 Abs 1 UWG) gelten die gleichen Grundsätze wie für Marken. Als Unternehmungsbezeichnungen sind demnach von Haus aus nicht schutzfähig reine Gattungsbezeichnungen - sofern sie nicht in einem ungebräuchlichen Sinn verwendet werden - und beschreibende Angaben. Vom Fall der Verkehrsgeltung abgesehen, ist die Kennzeichnungskraft einer beschreibe... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C1
Rechtssatz: Ob ein Zeichen beschreibend ist, muß überdies immer in bezug auf das Objekt geprüft werden, für welches es verwendet wird; "relative Phantasiebezeichnungen" sind schützbar. Entscheidungstexte 4 Ob 77/95 Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 77/95 4 Ob 180/99w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4UWG §9 C1
Rechtssatz: Das Wort "Plus" ist, soweit es zur Bezeichnung eines Unternehmens dient, im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang gegebene Ungewöhnlichkeit und Neuartigkeit als Phantasiewort im weiteren Sinn aufzufassen und hat daher Unterscheidungskraft. Entscheidungstexte 4 Ob 77/95 Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 77/95 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §9 F3
Rechtssatz: Eine Markenlizenz berechtigt zum Einwand gegen die Zeicheninhaber, daß er die Benützung des Zeichens dulden müsse. Entscheidungstexte 4 Ob 1056/95 Entscheidungstext OGH 10.08.1995 4 Ob 1056/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0066832 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art2 Nr2UWG §2 A2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch wenn die Eignung zur Irreführung oder die tatsächliche Irreführung jener Personen maßgebend ist, an die sich die Werbung richtet oder die von ihr erreicht werden (Art 2 Nr 2 RL), schließt das noch nicht aus, daß diese Frage auf Grund richterlicher Erfahrung beurteilt wird. Auch der EuGH behandelt die Frage der Irreführungseignung als Rechtsfra... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Dem Wort "Pizza" kommt als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zu. Entscheidungstexte 4 Ob 1043/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 1043/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26JWG §30
Rechtssatz: Es liegt nicht an den Eltern, sich allenfalls notwendige Maßnahmen der Erziehungshilfe nach ihrem Gutdünken auszusuchen und sich einer begleitenden Kontrolle der Erziehung durch Organe des Jugendamtes zu entziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 541/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 541/95 Eu... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C4bUWG §9 F3
Rechtssatz: Der Lizenznehmer oder derjenige, der das Markenrecht zwar erworben hat, aber noch nicht im Register eingetragen ist, kann vor Gericht gegen Dritte einschreiten. Auch für die Übertragung einer international registrierten Marke für einzelne Vertragsländer gilt nichts anderes. Art 9 MMA enthält darüber nur Verfahrensvorschriften. Inhalt und Umfang des Markenschutzes richten sich jedoch nach dem nationalen Rech... mehr lesen...
Norm: MSchG §2UWG §9 C4b
Rechtssatz: Der rechtsgeschäftliche Erwerber eines Markenrechtes kann vor der Umschreibung Ansprüche aus § 9 UWG gegen den Überträger nicht geltend machen. Dem steht nämlich bis dahin das gemäß § 2 MSchG aus der Registrierung erworbene Markenrecht des Überträgers entgegen. Gegen den Überträger des Markenrechtes kann daher der Erwerber bis zur Registrierung Unterlassungsansprüche nur aus der mit diesem getroffenen Verein... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Verwechslungsgefahr ist auch dann zu bejahen, wenn die Benützer der konkurrierenden Zeichen in verschiedenen Bundesländern ihren Sitz haben, wenn und soweit sich ihr Kundenkreis überschneiden kann. Das ist bei Reisebüros jedenfalls anzunehmen, beschränkt sich ihre Tätigkeit doch zwangsläufig nicht auf ihren Standort. Dazu kommt die allgemeine Mobilität, die es naheliegend erscheinen läßt, daß Kunden und andere Gesch... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §1 AUWG §9 C3a
Rechtssatz: Der österreichische Gesetzgeber hat - anders als etwa der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland - den in den Art 4 Abs 4 und 5 Abs 2 EG-MarkenRL nur fakultativ vorgesehenen Sonderschutz bekannter Marken außerhalb des Ähnlichkeitsbereiches der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, nicht übernommen. Insoweit lag aber auch keine bindende Vorgabe für das nationale Mark... mehr lesen...
Norm: UWG §9 D1
Rechtssatz: Werbung für ein ausländisches Unternehmen in einer im Ausland erscheinenden Fach-Zeitschrift, die auch im Inland Verbreitung findet, wird vom inländischen Verkehr - insbesondere inländischen Fachkreisen in der Regel - mangels entgegenstehender ausdrücklicher oder schlüssiger Hinweise - dahin verstanden, daß sie nur an die Verkehrskreise jenes Landes gerichtet ist, in dem das betreffende Medium erscheint und auch das ... mehr lesen...