Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Ob eine Ankündigung zur Irreführung geeignet ist, hängt auch immer davon ab, an welche Kreise sie sich richtet. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist an dessen Fachkunde ein höherer Maßstab anzulegen, als bei einer Werbung, die sich an die Allgemeinheit richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104518Dokumentnummer
JJR_19960430_OGH0002_0040OB02066_96V0000_002