RS OGH 1996/4/30 4Ob2066/96v

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Veröffentlicht am 30.04.1996
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Norm

UWG §2 C2a

Rechtssatz

Ob eine Ankündigung zur Irreführung geeignet ist, hängt auch immer davon ab, an welche Kreise sie sich richtet. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist an dessen Fachkunde ein höherer Maßstab anzulegen, als bei einer Werbung, die sich an die Allgemeinheit richtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104518

Dokumentnummer

JJR_19960430_OGH0002_0040OB02066_96V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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