Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Die Bezeichnung "Optik-Land" für ein Unternehmen, das weder über eine große Ausstellungsfläche oder Verkaufsfläche noch über eine breite Angebotspalette verfügt, ist irreführend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104552Dokumentnummer
JJR_19960529_OGH0002_0040OB02062_96F0000_001