RS OGH 1996/4/30 4Ob2066/96v

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Veröffentlicht am 30.04.1996
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Norm

UWG §2 A4

Rechtssatz

Leistungswettbewerb ist Wettbewerb mit den Mitteln der eigenen Leistung (siehe Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht18 EinldUWG Rz 96); ein solcher Wettbewerb ist auch dann sinnvoll, wenn der Werbeadressat die Verhältnisse kennt und auf Vorteile der angebotenen Leistung nur besonders hingewiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104519

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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