Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) die Niederlande für die Prüfung des Antrages zuständig sind, sowie II. gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 61... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) die Slowakei für die Prüfung des Antrages zuständig ist, sowie II. gegen den Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1) ist die Mutter der in Österreich geborenen minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). Beide sind Staatsangehörige von Guatemala. 2. Die BF1 stellte am 20.03.2021 für sich und die BF2 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Es liegt keine EURODAC-Treffermeldung vor. 3. Am 21.03.2021 fand eine Erstbefragung der BF1 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1) ist die Mutter der in Österreich geborenen minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). Beide sind Staatsangehörige von Guatemala. 2. Die BF1 stellte am 20.03.2021 für sich und die BF2 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Es liegt keine EURODAC-Treffermeldung vor. 3. Am 21.03.2021 fand eine Erstbefragung der BF1 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt, ... mehr lesen...