Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 16/1/c der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates Polen zuständig sei. Glei... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer stellte am 9.3.2011 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz (nachdem er bereits am 27.12.2007 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte, der mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 8.6.2010 abgewiesen worden war; über den bisherigen Verfahrensverlauf wird auf das Erkenntnis AsylGH 8.6.2010, D6 318271-1/2008/11E, verwiesen). Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.3.2011 wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers au... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in die VR China ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gemäß § 61 Abs. 4 entscheidet über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der (zweite) Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und II. der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Algerien ausgewiesen. II. Der Asylgerichtshof hat erwogen: § 37 Abs. 1 AsylG 2005 lautet: "Wird gegen eine mit einer zurückweisende... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger brachte am 25.02.2011 einen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt den nunmehr vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz gem. § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig den Antragsteller gem. § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen. Dagegen richtet sich die vorlieg... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 04.03.2011, Zl. 11 01.733 EAST Ost, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 18.02.2011 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Kosovo ausgewiesen wird. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. II. Der Asylgerichtshof hat er... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Das Verfahren über die Frage der Gewährung der aufschiebenden Wirkung ist nur ein Provisorialverfahren, für das grundsätzlich nur eine Woche zur Verfügung steht. Daher ist auch davon auszugehen, dass die Formulierung in § 37 Abs. 1 AsylG 2005: "wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung [...] eine reale Gefahr" einer Grundrechtsverletzung bedeuten würde, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon dann ermöglicht, wenn es ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Annahme, dass die siebentägige Frist des § 37 Abs. 1 AsylG 2005 als aufschiebende Wirkung im Sinne der Dublin-Verordnung zu interpretieren sei, wäre auch gemeinschaftsrechtswidrig, weil sie der praktischen Wirksamkeit (effet utile) der Verordnung entgegenstünde. Wortlaut und Regelungszweck der Verordnung sehen nämlich einen grundsätzlichen Ausschluss einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen und lediglich die Möglichkeit zur nationalen Regelung der Zuer... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rat... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rat... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rat... mehr lesen...
B eg r ü n d u n g : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 09.02.2009, Zahl: 08 10.260-EAST OST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Ungarn ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 Asy... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.138-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.140-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.139-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.137-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, brachte am 20.12.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein, wobei er im Verfahren angab, 17 Jahre alt zu sein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 10 Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, brachte am 14.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 18 Abs. 7 iVm Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 10.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Polen zuständi... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 17.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 18 Abs. 7 iVm Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Gr... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Polen gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Linz, vom 05.02.2009, FZ. 08 04.718-BAL, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 29.05.2008 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Linz, vom 05.02.2009, FZ. 08 12.514-BAL, wurde der Antrag der minderjährigen Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 11.12.2008 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf internationalen Schutz gemäß Art. 4 Abs. 3 iVm Art. 10 Abs... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Griechenland gemäß Art. 10 Abs. 1 Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet n... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, reiste am 10.11.2008 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens hat der Beschwerdeführer im Wesentlichen ausgeführt, er habe sein Heimatland im April 2008 verlassen und sei über Pakistan und einige ihm unbekannte Länder nach Italien ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 12.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Griechenland zuständi... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer, ein kosovarischer Staatsangehöriger albanischer Volksgruppenzugehörigkeit muslimischen Glaubens, stellte am 3. September 2002 einen (ersten) Asylantrag. 1.2. Diesen Antrag wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 25. Oktober 2002, Zl. 02 24.487-BAS, gemäß § 7 Asylgesetz 1997 ab und erklärte gemäß § 8 leg. cit. die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers in die "Bundesrepublik Jugoslawien, Provinz ... mehr lesen...