Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Dienststellen für die Registrierung (Registrierstellen) einzurichten. Diese sind Teil der jeweils örtlich zuständigen Landespolizeidirektion.
In Kraft seit 21.05.2016 bis 31.12.9999
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