Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;VwRallg;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage der Rechtzeitigkeit einer Prozeßhandlung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen. Schon deshalb kann die Gewährung der Verfahrenshilfe keine Bindungswirkung be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Pakistans, stellte am 17. Februar 1994 schriftlich den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Der ihm am 24. Februar 1994 zugestellten Ladung des Bundesasylamtes für die für den 16. März 1994, 8.00 Uhr vorgesehene niederschriftliche Einvernahme kam der Beschwerdeführer nicht nach. Mit Bescheid vom 18. März 1994 wies das Bundesasylamt daraufhin den Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß § 19 Abs. 1 Z. 1 AsylG 1991 ab. Mit dem angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AsylG 1991 §19 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994200883.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 9. Februar 1995 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß die belangte Behörde über seine Berufung vom 10. Juli 1990 gegen den "Bescheid" der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 5. Juni 1990, betreffend die Feststellung seiner Flüchtlingseigenschaft, bisher noch nicht entschieden habe. Die belangte Behörde habe zwar am 29. Juli 1991 einen Bescheid "ausgefertigt, wonach dem bekämpften Emanat Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §16 Abs1;AsylG 1991 §19 Abs3;ZustG §23 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Daß eine neue Abgabestelle ohne Schwierigkeiten hätte ermittelt werden können, tut der Asylwerber durch einen Verweis auf die Verwaltungsakte seiner Eltern und Geschwister, bei denen er gewohnt habe, nicht mit Erfolg dar, weil nicht davon auszugehen war, daß er nach ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §16 Abs1;AsylG 1991 §19 Abs3;ZustG §23 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Beschwerdevorbringen, sich "ordnungsgemäß im Dezember 1990" von der näher bezeichneten ursprünglichen Abgabestelle abgemeldet und am 20. Dezember an einer näher bezeichneten Anschrift in Wien angemeldet zu haben, tut der Asylwerber nicht dar, daß die belBeh i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Nigeria, der am 2. April 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 21. Mai 1992 - dem Beschwerdeführer am 27. Mai 1992 zugestellt -, mit dem sein Asylantrag abgewiesen worden war, mit am 3. Juni 1992 zur Post gegebener Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 25. Februar 1994 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs3;VwGG §46 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die mangelnde Kenntnis von einer Zustellung iSd § 19 Abs 3 AsylG 1991 iVm § 8 Abs 2 ZustG stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Aufl, Wien 1987, S 665 zur Frage der Ersatzzustellung)... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 6. November 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines rumänischen Staatsangehörigen, der am 27. August 1984 in das Bundesgebiet eingereist war und am selben Tag den Antrag auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gestellt hatte, ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A Genfer Flüchtlingskonvention, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung des Protokolls über ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs3;ZustG §7;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich kein Hinweis darauf, aufgrund welcher Umstände die Behörde auf das Vorliegen der Voraussetzung des § 8 Abs 2 ZustG schließen konnte. Eine Meldeanfrage an die Bundespolizeidirektion Wien findet sich nicht im Akt. Der Umstan... mehr lesen...
In der vorliegenden, am 18. August 1994 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18. Mai 1994 bringt der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei ihm erst am 7. Juli 1994 übermittelt und dadurch rechtswirksam zugestellt worden, weil die beim Bundesministerium für Inneres zuvor erfolgte Hinterlegung mangels Zutreffen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Zustellgesetz unwirksam gewesen sei. Die Zustellung durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs3;ZustG §23 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Bundesminister für Inneres war unter der Geltung des von ihm anzuwendenden AsylG (1968) im Grunde des § 8 Abs 2 ZustG nach Maßgabe der dort normierten Voraussetzungen ermächtigt, Zustellungen durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen. § 19 Abs 3 AsylG 1991 ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. November 1992 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines bulgarischen Staatsangehörigen, abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe fristgerecht gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 7. Februar 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, berufen. Auf Grund der Tatsache, daß er seinen Wo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs3;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Ermächtigung der Behörde gemäß § 8 Abs 2 ZustG, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, hat nicht nur die Voraussetzung, daß die unverzügliche Mitteilung über die Änderung der Abgabestelle unterlassen wurde, sondern auch, daß ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 9. Juni 1993 (Postaufgabe) gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. Februar 1993 Beschwerde erhoben. Zur Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei am 26. Februar 1993 rechtswidrig hinterlegt worden, die belangte Behörde habe dabei die Bestimmung des § 19 Asylgesetz 1991 zu Unrecht angewendet; der Zustellmangel sei erst am 28. April 1993 durch Zustellung an seinen bevollmächtigten Vert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs3;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Da eine Partei mit Unterlassung der im § 8 Abs 1 ZustG normierten Mitteilungspflicht die Gefahr zu tragen hat, daß Zustellungen an ihrer früheren Abgabestelle ohne Zustellversuch erfolgen, weil ihre geänderte Abgabestelle für die Behörde nicht feststel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ghana, gemäß § 17 Abs. 1 FrG ausgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer am 10. März 1992 aus der Tschechoslowakei zu Fuß unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet eingereist sei. Das Verfahren über seinen (am 12. März 1992) gestellten Asylantrag sei mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 12. Februar 1993 rechtskräftig nega... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1;AsylG 1991 §19 Abs3;AsylG 1991 §25 Abs1;AsylG 1991 §7;FrG 1993 §17 Abs1;
Rechtssatz: Eine Ausweisung eines Fremden gem § 17 Abs 1 FrG 1993 ist unzulässig, wenn dem Fremden das Aufenthaltsrecht gem § 7 AsylG 1991 zukommt (Der auf Grund des vom Fremden gestellten Asylantrages ergangene - erstinstanzliche - Bescheid wurde erst am 3.6.1992 durch Zustellung ... mehr lesen...