RS Vwgh 1995/9/21 94/19/1280

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §19 Abs3;
VwGG §26 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;
VwRallg;
ZustG §8 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage der Rechtzeitigkeit einer Prozeßhandlung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen. Schon deshalb kann die Gewährung der Verfahrenshilfe keine Bindungswirkung betreffend die Rechtzeitigkeit des Verfahrenshilfeantrages haben, wenn sich etwa erst aus den Verwaltungsakten das zutreffende Zustelldatum des angefochtenen Bescheides ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191280.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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