Am 16./25. Mai 2000 errichteten die Beschwerdeführerin als Pfandgläubigerin und ihr Schuldner sowie dessen Ehegattin als Liegenschaftseigentümer und Pfandbesteller eine Pfandbestellungsurkunde (Hypothekarverschreibung), deren Punkt 4. auszugsweise wie folgt lautet: "4. Die Liegenschaftseigentümer und Pfandbesteller verpflichten sich weiters 4.1. der G Gesellschaft m.b.H. alle Abgaben, Gebühren und Aufwendungen, wie z.B für die Ausstellung, Beglaubigung und grundbücherli... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Bei Hypothekarverschreibungen haften die Pfandbesteller für die Gebühr gemäß § 30 GebG, und zwar solidarisch. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001160599.X02 Im RIS seit 01.08.2002 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Betreffend die Frage, wen die Abgabenbehörde primär heranzuziehen berechtigt ist, und zwar den Hauptschuldner (Gebührenschuldner) oder den Haftenden (als Soli... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt in Wien zwei Krankenhäuser und schloss, jeweils mit einer Urkunde vom 23. November 1998, mit zwei verschiedenen Versicherungsanstalten zwei als "Darlehensvertrag" bezeichnete Verträge, deren gleich lautender Text auszugsweise wie folgt lautet: "DARLEHENSVERTRAG welcher am unten angeführten Tag zwischen der Versicherungsanstalt ..., ... in der Folge kurz Darlehensgeberin genannt, und dem ... (beschwerdeführende Verein)...in der Fol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §224;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0172 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0291 E 31. Mai 1995 RS 1 Stammrechtssatz Der Darlehensgeber ist nach ständiger Rechtsprechung... mehr lesen...
Mit einem Abtretungsvertrag vom 30. September 1993 trat die V. GmbH von ihrem Geschäftsanteil an der N. GmbH im Nominalbetrag von S 10,000.000,-- einen Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 4,900.000,-- an die P. AG und einen Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 5,100.000,-- an den beschwerdeführenden Rechtsanwalt um den Abtretungspreis von zusammen S 1,-- ab. Nach Punkt VII der Vertragsurkunde trug die "Kosten der Vergebührung" des Vertrages die "Übernehmerin P. AG". Nach eine... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 30 GebG, wonach für die Gebühr neben den Gebührenschuldnern die im übrigen am Rechtsgeschäft beteiligten Personen haften, kann eine Haftung für weitere, wenn auch in derselben Schrift beurkundete Rechtsgeschäfte nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist einerseits die Frage strittig, ob die Beschwerdeführerin als Darlehensnehmerin überhaupt vor der Darlehensgeberin mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden durfte und andererseits das Problem, ob nach dem für das darlehensfinanzierte, geförderte Bauvorhaben maßgeblichen Finanzierungsplan nur ein Betrag von S 25,044.000,-- erforderlich und damit gebührenfrei war oder ein Betrag von S 37,566.000,--. Die maßgebl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §224;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;GebG 1957 §33 TP8;
Rechtssatz: Der Darlehensgeber ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH als diejenige Vertragspartei iSd § 28 Abs 1 Z 2 GebG anzusehen, in deren Interesse die Darlehensurkunde ausgestellt ist. Für die Heranziehung des Darlehensschuldners als... mehr lesen...
Am 21. Mai 1985 schlossen die W Gesellschaft m.b.H., W, und die S Handelsgesellschaft m.b.H., K, einen "Unternehmenspachtvertrag" ab, der am 23. Mai 1985 beim Finanzamt zur Gebührenbemessung angezeigt wurde. Die nach § 33 TP 5 GebG 1957 für dieses Rechtsgeschäft anfallende Rechtsgebühr in Höhe von S 113.917,-- wurde zunächst mit Gebührenbescheiden gegenüber den beiden vertragschließenden Gesellschaften geltend gemacht. In weiterer Folge erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §9 Abs1;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO setzt im Vergleich zu jener nach § 30 GebG nicht bloß ein weiteres Sachverhaltselement voraus (zu dessen Ermittlung die Rechtsmittelbehörde im Rahmen der ihr nach § 289 Abs 2 BAO zukommenden Befugnis berechtigt und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §9 Abs1;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für den geltendgemachten Haftungstatbestand maßgebend ist. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1346 Abs1;ABGB §1357;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Die Haftung eines Bürgen und Zahler für die Gebührenschuld gem § 30 GebG ist zwar nach dem Prinzip der Akzessorietät von der Existenz der Abgabenschuld abhängig; die Inanspruchnahme des Haftenden vor dem Gebührenschuldner ist jedoch keineswegs absolut... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;BAO §7 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z2;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Besteht eine durch Haftung als Bürge und Zahler gesicherte Forderung und ist die für das Rechtsgeschäft, das dieser Forderung zugrundeliegt, gem § 28 Abs 1 Z 2 GebG vom Gläubiger zu entric... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1346 Abs1;ABGB §1357;GebG 1957 §30;
Rechtssatz: Die Akzessorietät ist regelmäßig ein wesentlicher Aspekt der Bürgschaft, weil der Bürge nur dasjenige zu leisten verspricht, was der Hauptschuldner schuldet und die Bürgschaft bloß sichernden Charakter hat. Nach einhelliger jüngerer Lehre und Rechtspr... mehr lesen...