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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für den geltendgemachten Haftungstatbestand maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150064.X03Im RIS seit
16.09.1991