RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0064

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Veröffentlicht am 16.09.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §289 Abs1;
BAO §289 Abs2;
BAO §9 Abs1;
GebG 1957 §30;

Rechtssatz

Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für den geltendgemachten Haftungstatbestand maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150064.X03

Im RIS seit

16.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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