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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP13 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1988/7, 411;Rechtssatz
Für die Gebührenpflicht einer Vollmacht kommt es nicht auf den Zweck der Vollmacht an. Der Umstand, daß von einer Vollmacht erst in der Zukunft Gebrauch gemacht werden kann, verhindert die Entstehung der Gebührenpflicht (die sich nach den hier analog anwendbaren § 16 Abs 1 Z 2 lit a und § 17 Abs 1 und § 17 Abs 2 GebG richtet - Hinweis E 12.5.1976, 125/76) nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150155.X01Im RIS seit
25.01.1988