RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0117

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §861;
GebG 1957 §17 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/5, S 282;

Rechtssatz

Bei Anbot und Annahme ist grundsätzlich der Inhalt des Anbotschreibens maßgeblich, da ein abänderndes oder ergänzendes Annahmeschreiben als Gegenoffert zu qualifizieren wäre und ein Rechtsgeschäft zunächst gar nicht zustandekommen ließe (Hinweis E 5.11.1982, 81/15/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150117.X03

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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