Begründung: I. 1.1. Die Einschreiterin stellte mit Stichtag 1. Jänner 1997 einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension. Nach bescheidmäßiger Ablehnung durch den Versicherungsträger erhob sie zur Durchsetzung ihres Anspruches Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Der Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension wurde mit rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 6. Dezember 2000 (GZ 7 Rs 177/00d, der Antragstellerin zugestellt am 5. März 2001... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVfGG §42VfGG §48
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung zweier
Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes betreffend das
Verfahren bei Kompetenzkonflikten sowie eines Antrags auf
Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen einem
Gericht und einer Justizverw... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, auf Art138 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt die Einschreiterin, "der Verfassungsgerichtshof möge über den vorliegenden Kompetenzkonflikt zwischen der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und dem Landesgericht für ZRS Graz als Arbeits- und Sozialgericht entscheiden". In der Schilderung des Sachverhalts führt die Antragstellerin aus, dass sich im gerichtlichen Verfahren über die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspens... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaVfGG §15VfGG §42VfGG §48
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes
zwischen der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und dem
Landesgericht für ZRS Graz als Arbeits- und Sozialgericht
hinsichtlich einer rückwirkenden Geltendmachung einer
Berufsunfähigkeitspension mangels hinreichender Deu... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß vom 22. Mai 2001 zeigte das Oberlandesgericht Innsbruck dem Verfassungsgerichtshof einen Kompetenzkonflikt zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem Landesgericht/Oberlandesgericht Innsbruck gemäß Art138 Abs1 litb B-VG iVm §43 Abs1 VfGG "zum Zwecke der allfälligen Einleitung des Verfahrens gemäß §43 Abs3 VfGG an" und legte die Bezug habenden Verwaltungs- bzw. Gerichtsakten vor. 2. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt: a) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschluss vom 22. Mai 2001 zeigte das Oberlandesgericht Innsbruck dem Verfassungsgerichtshof einen Kompetenzkonflikt zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem Landesgericht/Oberlandesgericht Innsbruck gemäß Art138 Abs1 litb B-VG iVm §43 Abs1 VfGG "zum Zwecke der allfälligen Einleitung des Verfahrens gemäß §43 Abs3 VfGG an" und legte die Bezug habenden Verwaltungs- bzw. Gerichtsakten vor. 2. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §43VfGG §48
Leitsatz: Zulässigkeit des - auf Grund der Anzeige eines positiven
Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und einem
Oberlandesgericht iSd Art138 Abs1 litb B-VG - von Amts wegen
eingeleiteten Verfahrens zur Prüfung des §43 VfGG zur Gä... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe und führt unter Vorlage eines im Instanzenzug ergangenen Urteils des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 15. Februar 2001 in sachverhaltsmäßiger Hinsicht folgendes aus: Er habe gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Vorarlberg (Ausschuß des Landesdirektoriums für Leistungsangelegenheiten) vom 9. Juni 2000, mit welchem er im Instanzenzu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaVfGG §48ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Antrags
auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen zwei Gerichten
wegen Aussichtslosigkeit mangels vorheriger Antragstellung an die
Gerichte und infolge Vorliegens eines bereits rechtskräftigen
Gerichtsurteils ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Den Antragstellern - sie betreiben eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien - wurde von Rechtsanwalt Dr. Michael V eine Honorarforderung, die ihm aus der Vertretung seiner Mandantin Edith K entstanden war, zum Kauf angeboten. Die Antragsteller wandten sich mit folgendem "Weisungsersuchen" an den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien: "Sehr geehrter Herr Dr. St, wir nehmen Bezug auf das heute mit Ihnen geführte Telefonat. Gerne nehmen wir Ihre freun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandRAO §9 Abs2VfGG §48VfGG §42, §43
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des Verfassungsgerichtshofgesetzes betreffend Kompetenzkonflikte
zwischen Gerichten und eines Antrags auf Entscheidung eines
bejahenden Kompetenzkonfl... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem vorliegenden Antrag begehren G und K K die Entscheidung eines bejahenden Kompetenzkonfliktes im Sinne des Art138 Abs1 lita B-VG und des §42 Abs1 VerfGG zwischen dem Bezirksgericht Spittal/Drau und dem Landesagrarsenat beim Amt der Kärntner Landesregierung und beantragen unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich, daß dem Antrag folgender Sachverhalt zugrundeliegt: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs1 litaKrnt GSLG 1969 §1, §12VfGG §42 Abs2VfGG §43 Abs1, §43 Abs3ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §48, §52ABGB §523
Leitsatz: Art138 Abs1 lita B-VG; §48 iVm. §42 Abs2 VerfGG;
Unzulässigkeit eines Parteiantrages auf Entscheidung eines
bejahenden Kompetenzkonfliktes wegen fehlender vorheriger
Antragstellung an die in Betracht ... mehr lesen...