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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litaLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen zwei Gerichten wegen Aussichtslosigkeit mangels vorheriger Antragstellung an die Gerichte und infolge Vorliegens eines bereits rechtskräftigen GerichtsurteilsRechtssatz
Abhilfe könnte in dieser Situation nur die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichtes Innsbruck (Verurteilung wegen Betruges iVm Verpflichtung zum Schadenersatz) durch den Obersten Gerichtshof aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes oder eine Aufhebung des Bescheides vom 09.06.00 durch die bescheiderlassende Behörde schaffen, die auf den Umstand gestützt werden könnte, daß sich der Rückforderungsanspruch des AMS (betreffend zu Unrecht empfangener Notstandshilfe) nunmehr auf das rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck zu stützen vermag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:KI1.2001Dokumentnummer
JFR_09989373_01K00I01_01