Begründung: Die Erstantragstellerin ist bücherliche Eigentümerin der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ *****, zu welcher u.a. das Grundstück Nr 2063/7, Baufläche, im Ausmaß von 1.107 m² gehört. Die Erstantragstellerin, „vertreten durch die unterzeichneten, vertretungsbefugten Organe", als Verkäuferin und der Zweitantragsteller sowie die Drittantragstellerin als Käufer schlossen am 2. 2. 2005 einen Kaufvertrag, wonach die Erstantragstellerin dem Zweitantragsteller und der Dritt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit einem Optionsvertrag wird einem Vertragsteil das Recht eingeräumt, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen (SZ 67/137 mwN). Die Auslegung eines Optionsvertrages richtet sich nach den Grundsätzen, die auch sonst für die Vertragsauslegung gelten. Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Klägerinnen sind körperschaftlich eingerichtete Agrargemeinschaften. August B***** war Obmann der ersten Klägerin vom 31.3.1988 bis 19.10.1990, Melchior S***** war Obmann der Zweitklägerin vom 21.3.1988 bis 3.4.1989. Mit Vollversammlungsmehrheitsbeschlüssen vom 22.12.1988 beschlossen die beiden Klägerinnen, das Jagdrecht an ihren Eigenjagden (rund 209 Hektar und rund 133 Hektar) dem Beklagten zu verpachten. Dagegen haben überstimmte Mitglieder rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 DFlVfGG §15
Rechtssatz: Bei der von einem überstimmten Mitglied gegen einen Mehrheitsbeschluß der Agrargemeinschaft erhobenden Beschwerde handelt es sich um kein ordentliches Rechtsmittel im Sinne der Verwaltungsgesetze; dieser Beschwerde kommt daher keine aufschiebende Wirkung zu. Entscheidungstexte 7 Ob 630/92 Entscheidungstext OGH 10.12.1992 7 Ob 630/92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 DFlVfGG §15
Rechtssatz: Die Agrargemeinschaft ist "eine die freie Verfügung der einzelnen Mitglieder über ihre Anteilsrechte weitgehend ausschließende realrechtliche zweckgebundene Gemeinschaft, welche durch ihre vom Gesetz bestimmten Organe handelt und insoweit .... einer juristischen Person zumindest nahekommt. Stammsitzliegenschaften können so einschneidenden Beschränkungen unterworfen sein, daß gelegentlich eine Eigentumsgem... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 DFlVfGG §15
Rechtssatz: Die Mehrheitsbeschlüsse von Agrargemeinschaften ergehen daher nicht im Rahmen einer hoheitlichen Funktion der Vollversammlung gleich einer Behörde, sondern im Rahmen der privatrechtlichen Verwaltung. Die in den Satzungen Minderheiten eingeräumten Beschwerderechte entsprechen der Funktion einer Klage gegen diese privatrechtliche Willensbildung innerhalb der juristischen Personen. Derartige Rechtsbehelfe si... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §825 DFlVfGG §15
Rechtssatz: Agrargemeinschaften iSd Flurverfassungs-Landesgesetze sind meist körperschaftlich organisiert und dann rechtsfähig. Auch soweit sie bloß Miteigentumsgemeinschaften bilden, ist der Anteil regelmäßig an das Eigentum bestimmter Liegenschaften ( Stammsitzliegenschaften" ) gebunden und kann zwar mit diesen übertragen aber nur mit Bewilligung der Agrarbehörde davon abgesondert werden. Zur Veräußerung, B... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 18 KG G mit der nach dem Grundbuchstand 23/150 Anteile an der G-Alpe, EZ 154 KG W, verbunden sind. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 10 KG G mit der bücherlich 10/150 Anteile an der G-Alpe verbunden sind. Der Beklagte hat die Liegenschaft von seinem Vater Johann T mit Übergabsvertrag vom 19. 12. 1956 erworben. Der Kläger begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, als Eigentümer der Liegenschaft EZ 10 KG G bei den mit dies... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des geschlossenen Hofes F EZ 167 I KG H. Die Beklagten sind Mitglieder der Agrargemeinschaften U-Alpe, EZ 216 II KG K, und H-Alpe, EZ 171 II KG K. Ihre Anteile an diesen Liegenschaften sind mit ihren "Stammsitz"-Liegenschaften derart verbunden, daß der jeweilige Hofeigentümer nutzungsberechtigt ist. Johann H hat als Mitglied der genannten Agrargemeinschaften 52/605 Anteile an der U-Alpe und weitere 52/461 Anteile an der H-Alpe. Diese Anteile ve... mehr lesen...
Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...
Die Kläger sind - neben anderen Personen - Miteigentümer (Wohnungseigentümer) der Liegenschaft mit den Häusern X-Straße 34 und 36. In ihrer am 25. Mai 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage behaupten sie, die Beklagte habe im November 1973 und Herbst 1974 als Eigentürmerin der Nachbarliegenschaft mit den Häusern 25, 27, 29 und 31 sowie als Verwalterin der Liegenschaft der Kläger eigenmächtig einen der beiden im Hause X-Straße 36 befindlichen Heizkessel gegen einen leistungsfähigere... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §15 ffTir FLG 1969 §33Tir FLG 1969 §39 Abs1GBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Gegen eine Agrargemeinschaft kann eine bücherliche Eintragung nicht erfolgen, wenn nicht zugleich nachgewiesen wird, daß die Unterschriften auf der dem Gesuch zugrunde liegenden Urkunde von für die Agrargemeinschaft vertretungsbefugten Personen stammen. Dies gilt auch dann, wenn ein das Rechtsgeschäft genehmigender agrarbehördlicher Vermerk vorgelegt worden is... mehr lesen...
Der Beklagte hat an der Westgrenze der in seinem Eigentum stehenden Grundparzellen 172 und 345 KG G fünf Kleingaragen errichtet, welche teilweise, nämlich in einem 22 m2 großen dreieckigen Zwickel, auf die Nachbarparzelle 1840 hinüberreichen. Diese Grundparzelle 1840 steht im grundbücherlichen Eigentum der Agrargemeinschaft "G", wobei die 16 Miteigentumsanteile ("Gräser") mit insgesamt 15 Höfen - einer von ihnen hat zwei Anteile realrechtlich verbunden sind. Einen solchen 1/16-Anteil ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 DABGB §828ABGB §833 B1EO §381EO §382 FFlVfGG §15 ffTir FLG 1969 §33 ff
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß jeder Teilhaber einer Eigentumsgemeinschaft berechtigt ist, sich der zur Wahrung des Gesamtrechtes dienenden Rechtbehelfe - insbesonders der Eigentumsklage, der Eigentumsfreiheitsklage und der Räumungsklage - zu bedienen, deren er zur Wahrung seines Anteilsrechtes bedarf, kommt bei einer Agrargemeinschaft nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 ff DFlVfGG §15 ff
Rechtssatz: Agrargemeinschaft ist kein Miteigentumsverhältnis iS der §§ 825 ff ABGB, sondern eine Sachgemeinschaft, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass der jeweilige Eigentümer eines Hofes nutzungsberechtigt wird und die Anteile am Gemeinschaftsgut mit dieser "Stammsitz-" ("Rücksitz") Liegenschaft verbunden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 524/75 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 DABGB §833 B1FlVfGG §15 ffTir FLG 1969 §33 ff
Rechtssatz: Überträgt das Gesetz - wie bei der Agrargemeinschaft - die Vertretung der Gemeinschaft nach außen und damit auch die Wahrung des Gemeinschaftsinteresses gegenüber Dritten besonderen Organen, dann ist damit der Annahme eines selbständigen Klagerechtes der einzelnen Teilhaber von vornherein der Boden entzogen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...