Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. November 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt: "er hat am 13.12.2000 anlässlich seiner Zeugenvernehmung vor dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern als Finanzstrafbehörde erster Instanz als ehemaliger Partner der Kanzleigemeinschaft ... über die Übergabe eines Kuverts durch Dr. J M, ..., an die Kanzlei ... und über die angebliche Herkunft und den ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2EMRK Art6 Abs3 litdEMRK Art7DSt 1990 §1RAO §9 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; ausreichende Konkretisierung
des Tatvorwurfes; keine Verletzung der Unschuldsvermutung, keine
Verletzung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem als Bescheid zu wertenden Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 30. September 2002 wurde der Berufung des Kammeranwaltes gegen das in erster Instanz den Beschwerdeführer freisprechende Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und in der Sache wie folgt entschieden: "Dr. Ludwig D, Re... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §73 Abs2RAO §9 Abs2RAO §10 Abs1
Leitsatz: Keine willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen
Rechtsanwalt wegen Verletzung des Verbots der Doppelvertretung und
der Verschwiegenheitspflicht in einem Erbschaftsverfahren; keine
verfassungswidrige Bemessung des Strafausmaßes
Rechtssatz: Die belangte Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. November 2001 wurde der Beschwerdeführer zur Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von zwölf Monaten und zum Ersatz der Kosten des Disziplinarverfahrens verurteilt. Gemäß §16 Abs2 Disziplinarstatut 1990, BGBl. Nr. 474/1990 idF BGBl. I Nr. 98/2001 (im folgenden: DSt 1990) wurde die Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Re... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art6 Abs2EMRK Art6 Abs3 litdDSt 1990 §16 Abs2RAO §9 Abs2RAO §10 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung der Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der
Rechtsanwaltschaft für die Dauer eines Jahres wegen Verletzung der
anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und Ve... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Den Antragstellern - sie betreiben eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien - wurde von Rechtsanwalt Dr. Michael V eine Honorarforderung, die ihm aus der Vertretung seiner Mandantin Edith K entstanden war, zum Kauf angeboten. Die Antragsteller wandten sich mit folgendem "Weisungsersuchen" an den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien: "Sehr geehrter Herr Dr. St, wir nehmen Bezug auf das heute mit Ihnen geführte Telefonat. Gerne nehmen wir Ihre freun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandRAO §9 Abs2VfGG §48VfGG §42, §43
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des Verfassungsgerichtshofgesetzes betreffend Kompetenzkonflikte
zwischen Gerichten und eines Antrags auf Entscheidung eines
bejahenden Kompetenzkonfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 19. Jänner 1996 wurde er von dem Vorwurf freigesprochen, er habe als Verteidiger des T Z in einer näher bezeichneten Strafsache des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Hauptverhandlung am 22. September 1993 zur Widerlegung der Glaubwürdigkeit des Zeugen W K eine letzteren betreffende Strafregisterauskunft, die ihm aufgrund einer vor... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art10RAO §9 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Verlesung der
Strafregisterauskunft eines ihm aus einer vormaligen Verteidigung
bekannten Zeugen; keine Bedenken gegen die Interpretation der
anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht im vorliegenden Fall
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 10. Februar 1989 wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Verletzung seiner Berufspflichten sowie der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er - (nachdem er als Substitut eines Rechtsanwaltes eine Mandantin vertreten und beraten hatte) nach Beendigung des Vertretungsverhältnisses als Zeuge in ei... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienRAO §9 Abs2
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht; keine Verletzung im Gleichheitsrecht
durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
wegen Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht; keine
überlange Verfahrensdauer Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Gegen ihn ist zu Z D 45/90 ein Disziplinarverfahren beim Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer (Tir. RAK) anhängig, in welchem ihm zur Last gelegt wird, für einen Mandanten übernommene Klientengelder nicht unverzüglich an diesen weitergeleitet zu haben, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Im Zusammenhang mit diesem Vorwurf ist gegen den Beschwerdeführer auch ein Strafverfahren zu Z34 Vr 326... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1RAO §9 Abs2DSt 1990 §19
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch Verhängung der einstweiligen Maßnahme der Überwachung der
Kanzleiführung über einen Rechtsanwalt; kein subjektives Recht
auf Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit; Vorsehung
strenger einstweiliger Maßnahmen bei Gerichtsanhängigkeit eines
Strafverfa... mehr lesen...