Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: RAO §5
Rechtssatz: Bei der in § 2 Abs 2 RAO vorgeschriebenen Gesamtzeit der praktischen Verwendung eines Rechtsanwaltsanwärters von fünf Jahren, handelt es sich um eine Mindestdauer. Ein Rechtsanwaltsanwärter kann bis zum Ende seiner Berufstätigkeit, also bis zu seinem wodurch immer beginnenden Ruhestand, stets Rechtsanwaltsanwärter sein und bleiben (ad infinitum prolongierbarer "Status als Rechtsanwaltsanwärter"). Ent... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §15RAO §30
Rechtssatz: Es entspricht weder dem Sinn des Gesetzes noch der Absicht des Gesetzgebers, daß ein bereits in den Ruhestand getretener Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter eine Substitutionsberechtigung mit Legitimationsurkunde erhält (§ 15 RAO) und demgemäß als Rechtsanwaltsanwärter für einen (anderen) Rechtsanwalt tätig ist. Will ein in den Ruhestand getretener Rechtsanwalt wieder rechtsanwaltsberuflich tätig sein, ... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §21
Rechtssatz: Im Falle einer Übersiedlung ist nicht neuerlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung des Rechtsanwaltes in die Liste gegeben sind. Die erstmalige Eintragung in die Liste hat demnach bundesweite Wirkung, die auch bei einem Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland bestehen bleibt. Entscheidungstexte Bkd 77/89 Entscheidungstext OGH 23.10.... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §21
Rechtssatz: Wird die im § 21 RAO normierte Frist nicht eingehalten, so hat trotzdem die Rechtsanwaltskammer in deren Sprengel ein Rechtsanwalt zu einem bestimmten Zeitpunkt übersiedelt ist, dessen Eintragung in die Liste bzw deren Richtigstellung vorzunehmen, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste neuerlich zu prüfen. Entscheidungstexte Bkd ... mehr lesen...
Norm: RAO §3RAO §5RAO §30 Abs1RAO §30 Abs3RAO §37 Z3
Rechtssatz: Durch das Erkenntnis des VfGH vom 15.10.1976, B 123/76 wird nur die Verweisung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter als prohibitive Maßnahme als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Erwerbsbetätigung angesehen; repressive Maßnahmen hingegen, etwa durch disziplinäre Behandlung wegen Verletzung der Standespflichten, durch Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung (§... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §30 Abs3
Rechtssatz: Das Vertrauen stellt die anwaltliche Existenzgrundlage dar. Denn der Beruf des Anwaltes beruht auf dem Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung. Jede Beeinträchtigung dieses Vertrauens durch einen unkorrekten Anwalt schädigt nicht nur den dadurch Betroffenen, sondern den ganzen Stand. Die hiezu berufenen Standesorgane sind daher Kraft Gesetzes verpflichtet, nicht nur bei der Eintragung in die Liste, sondern ... mehr lesen...
Norm: RAO §5
Rechtssatz: Im Falle eines Wiedereintragungsansuchens ist § 5 RAO analog anzuwenden. Entscheidungstexte Bkv 2/76 Entscheidungstext OGH 18.10.1976 Bkv 2/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071604 Dokumentnummer JJR_19761018_OGH0002_000BKV00002_7600000_003 mehr lesen...
Norm: RAO §5
Rechtssatz: Die für eine Wiedereintragung erforderliche Vertrauenswürdigkeit kann nur dann als gegeben angesehen werden, wenn nach menschlichem Ermessen mit Sicherheit angenommen werden kann, daß der Wiedereintragungswerber, Handlungen, die zum Streichungserkenntnis geführt haben, nicht wieder begehen würde. Von dieser Erwartung kann aber nicht ausgegangen werden, wenn die Verfehlungen auf Charaktereigenschaften des Täters zurückzu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §15 Abs2RAO §5
Rechtssatz: Einem von der Liste der Rechtsanwälte gestrichenen Rechtsanwalt kann die Eintragung auch nach Ablauf der im § 14 DSt 1872 vorgesehenen dreijährigen Frist verweigert werden. Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission entscheidet in diesem Falle grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung. Entscheidungstexte Bkd 1/56 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §23
Rechtssatz: Nr 38/50 vom 22.11.1951 Die Ausschüsse der Rechtsanwaltskammern sind berechtigt, Richtlinien aufzustellen, die den Kammermitgliedern gegenüber den Charakter einer Verordnung besitzen. Der Beschluß einer Rechtsanwaltskammer, wonach der einen Rechtsanwaltsanwärter beschäftigende Rechtsanwalt selbst über eine gewisse Mindestpraxis verfügen müsse, bewegt sich im Rahmen des § 23 der RAO. Entschei... mehr lesen...
Norm: RAO §5
Rechtssatz: Nr 41/49 vom 3.11.1950 Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Anträgen auf Zuerkennung rückwirkender Kraft einer Eintragung in die Rechtsanwaltsliste ist unzulässig. Entscheidungstexte RAO 41/49 Entscheidungstext SON 03.11.1950 RAO 41/49 Veröff: AnwBl 1951 H3,34/48 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HDSt 1872 §13 litbRAO 1945 §5
Rechtssatz: Auch die Vorschrift des § 281 Abs 3 StPO (Verletzungen von Formvorschriften können zum Vorteil des A nicht geltend gemacht werden, wenn die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem A nachteiligen Einfluß üben konnte) ist anlog im Disziplinarverfahren anzuwenden. Im Disziplinarverfahren bedeutet schon der Versuch begrifflich das Disziplinarverfahren. Übertretung des Verbotes der B... mehr lesen...