RS OGH 1989/10/23 Bkd77/89 (Bkd125/89)

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Veröffentlicht am 23.10.1989
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Norm

RAO §5
RAO §21

Rechtssatz

Wird die im § 21 RAO normierte Frist nicht eingehalten, so hat trotzdem die Rechtsanwaltskammer in deren Sprengel ein Rechtsanwalt zu einem bestimmten Zeitpunkt übersiedelt ist, dessen Eintragung in die Liste bzw deren Richtigstellung vorzunehmen, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste neuerlich zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 77/89
    Entscheidungstext OGH 23.10.1989 Bkd 77/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071612

Dokumentnummer

JJR_19891023_OGH0002_000BKD00077_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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