Norm
RAO §5Rechtssatz
Wird die im § 21 RAO normierte Frist nicht eingehalten, so hat trotzdem die Rechtsanwaltskammer in deren Sprengel ein Rechtsanwalt zu einem bestimmten Zeitpunkt übersiedelt ist, dessen Eintragung in die Liste bzw deren Richtigstellung vorzunehmen, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste neuerlich zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071612Dokumentnummer
JJR_19891023_OGH0002_000BKD00077_8900000_004