Norm
RAO §5Rechtssatz
Im Falle einer Übersiedlung ist nicht neuerlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung des Rechtsanwaltes in die Liste gegeben sind. Die erstmalige Eintragung in die Liste hat demnach bundesweite Wirkung, die auch bei einem Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland bestehen bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071607Dokumentnummer
JJR_19891023_OGH0002_000BKD00077_8900000_003