Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Sportvereins, der Beklagte dessen Präsident. Der Kläger bringt vor, der Beklagte habe über ihn gegenüber anderen Vereinsmitgliedern wiederholt unwahre, herabsetzende und kreditschädigende Behauptungen erhoben, insbesondere ihn eines vereinsschädigenden Verhaltens bezichtigt. Das Klagebegehren richtet sich auf die Unterlassung im Einzelnen bezeichneter Behauptungen durch den Beklagten und den Widerruf dieser Behauptungen gegenüber den Mitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen „Sektion Schießen" sich dem Schießsport widmet. In den Vereinsstatuten heißt es unter § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft": In den Vereinsstatuten heißt es unter Paragraph 6, „Beendigung der Mitgliedschaft": „(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit wegen Verlust der Unbescholtenheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit, wenn der Ausschlie... mehr lesen...
Begründung: Nach der Satzung des beklagten Verbands können nur Vereine dessen ordentliche Mitglieder sein; diese werden „Verbandskörperschaften" genannt (§ 4 Abs 1 lit a der Satzung). Die Klägerin ist Mitglied zweier „Ortsgruppen", die ihrerseits jeweils Mitglied eines Vereins sind, der wieder als „Verbandskörperschaft" der beklagten Partei angehört. Mit Schreiben vom 8. 10. 2004 wurde der Klägerin unter Berufung auf § 24a der Verbandsstatuten der beklagten Partei mitgeteilt, dass ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist mit vorformulierter Beitrittserklärung der beklagten Genossenschaft, der Verwertungsgesellschaft AKM, „auf Grund der ... bekannten Satzungen ... als Mitglied" beigetreten. Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 hat der Aufsichtsrat der beklagten Partei den Kläger als Genossenschafter ausgeschlossen und damit auch sein Vorstandsmandat beendet. Der Berufung des Klägers wurde in der ordentlichen Generalversammlung vom 15. 6. 2004 nicht Folge gegeben. Seine Mitgliedsch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hatte 1996 seinen Beitritt zum anwaltlichen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien erklärt. Dessen Statut enthält in Punkt 9.3. folgende Schiedsklausel: „Allfällige Streitigkeiten zwischen dem RA und der RAK Wien betreffend die Auslegung und Anwendung dieses Statuts, insbesondere betreffend die Ausschließung des RA (Punkt 8.) werden ausschließlich und unanfechtbar durch ein Schiedsgericht entschieden, das aus zwei Rechtsanwälten als Beisitzer... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenm... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIaVerG 2002 §3VerG §4VerG 2002 §8 Abs2MRK Art6 II5cZPO §599
Rechtssatz: Bei der Satzung von Vereinsstatuten ist eine verstärkte Grundrechtsbindung zu bejahen. Eine gegen die Grundsätze des fair trial nach Art 6 MRK verstoßende Regelung über die Besetzung des Vereinsschiedsgerichtes ist daher gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig. Hier: Regelung in den Statuten, wonach der Obmann zwei Schiedsrichter namhaft zu machen hat, die dann ihr... mehr lesen...
Norm: VerG §3
Rechtssatz: Ausgenommen sind Zusammenschlüsse von Personen, die das Merkmal der organisierten Verbindung oder der Dauerhaftigkeit oder der fortgesetzten gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht erfüllen. Maßgeblich ist somit vor allem das Vorliegen einer entsprechenden Organisation. Entscheidungstexte 1 Ob 617/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 617/92 Veröff: S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Herbst 1990 entstand die Bürgerinitiative S*****, die sich mit den mit der Eröffnung der Karawankenautobahn (A 11) vor Fertigstellung der Unterflurtrasse bei St. Niklas und der Umleitung des Autobahnverkehrs auf die Rosegger Landesstraße verbundenen Umwelt-Beeinträchtigungen befaßte. Die Kläger sind straßennächste Anrainer, die Streitteile sind Mitglieder der Bürgerinitiative. Noch vor dem Juni 1991 wurde zwischen dem Land Kärnten, vertreten durch den Lande... mehr lesen...
Norm: VerG §3
Rechtssatz: Ein Verein muß "für die Dauer" bestimmt sein, wobei eine Legalfinition in Ansehung dieser Dauer nicht besteht. Es ist zulässig, daß der Verein von vornherein auf die Erreichung eines bestimmten Zweckes (zB Verein zu Errichtung eines Denkmals) gerichtet sein, mit dessen Erfüllung er sich freiwillig auflöst, sofern er nur eine gewisse Bestandsdauer hat, was etwa bei einem Ballkomitee nicht gesagt werden kann. Verbindet d... mehr lesen...
Norm: ABGB §26VerG allgVerG §3
Rechtssatz: Unter "Verein" ist eine freiwillige, für eine gewisse Dauer bestimmte, organisierte Verbindung mehrerer Personen zur Erreichung eines bestimmten erlaubten, gemeinschaftlichen Zwecks durch fortgesetzte gemeinschaftliche Tätigkeit zu verstehen (vgl VfSlg 1397/1931). Entscheidungstexte 1 Ob 617/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 617... mehr lesen...
Norm: VerG §3
Rechtssatz: Soweit Bürgerinitiativen als spontane Zusammenschlüsse von Bürgern ohne ausdrückliche Mitgliedschaft zeitlich begrenzt und locker organisiert sind, können sie nicht als Vereine im Sinne des VerG beurteilt werden. Sobald sie aber (relativ) auf Dauer angelegt sind und die typischen Merkmale einer Vereinsstruktur aufweisen, gelten auch für Bürgerinitiativen die Vorschrift des VerG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 30.Oktober 1985 für die serbische griechisch-orientalische K*** Z*** H*** S*** in Wien gemäß § 12 Abs.1 OrthG einen Rechtsanwalt zum Kurator bestellt (Einzelheiten können der Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung vom 6.November 1986, 6 Ob 666/86 = ON 49 a entnommen werden). Der Kurator legte am 17.Februar 1987 für die Zeit vom 30. Oktober 1985 bis 31.Dezember 1986 Rechnung. Für diesen Zeitraum begehrte er als Belohnung einen B... mehr lesen...
Begründung: Für die serbische griechisch-orientalische Kirchengemeinde Z*** H*** S*** wurde nach § 12 Abs. 2 OrthG ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt. Sein Aufgabenbereich ist im Sinne der zitierten Gesetzesstelle nach der ausdrücklichen Klarstellung in der Rekursentscheidung vom 25. August 1986 "auf die äußeren Angelegenheiten der Kirchengemeinde für den staatlichen Bereich" beschränkt. (Näheres kann der Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung vom 6. November 1986, 6 Ob 66... mehr lesen...
Norm: ABGB §26VerG §3 litaVerG §4OrthG §12 Abs2
Rechtssatz: Eine Kirchengemeinde, deren Handlungsfähigkeit für den staatlichen Bereich als gehemmt erklärt wurde, ist außerstande, durch selbst bestimmte Organe für den staatlichen Bereich Rechtsgeschäftserklärungen abzugeben oder andere Rechtshandlungen zu setzen, die volle Handlungsfähigkeit voraussetzen, auch nicht durch neu bestellte Organe, die sie für den innerkirchlichen Bereich weiterhin z... mehr lesen...