Norm
EO §7 Abs2 CRechtssatz
Die Ausnahme des § 291 c EO idF der EO-Nov 1991 gilt nach der eindeutigen Gesetzessystematik nur für die Forderungsexekution. Auf eine Exekution durch Zwangsverwaltung einer mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteil ist sie nicht analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107763Dokumentnummer
JJR_19970423_OGH0002_0030OB02423_96M0000_001