Norm: EO §42GEG §§7,9EO §45a
Rechtssatz: Wird einer betreibenden Partei die Aufschiebung nach § 42 EO iVm §§ 7, 9 GEG bewilligt, kann dieser Aufschiebungsantrag nicht unter § 45a EO subsumiert werden, sodass die in § 45a dritter Satz EO normierte Frist nicht anwendbar ist. Entscheidungstexte 17 R 151/17b Entscheidungstext LG Wr. Neustadt 06.10.2017 17 R 151/17b ... mehr lesen...
Kopf: REPUBLIK ÖSTERREICH Landesgericht Ried i.I. 6 R 123/08t Das Landesgericht Ried im Innkreis hat als Rekursgericht durch Dr. Roman Bergsmann als Vorsitzenden sowie Dr. Walter Koller und Dr. Ernst Knoglinger in der Exekutionssache der betreibenden Partei D*****GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Mag. Lothar Korn, Rechtsanwalt, Hessenplatz 8, 4020 Linz, wider die verpflichtete Partei W***** G*****, *****, wegen € 13.225,60 s. A., infolge Rekurses der betreibenden P... mehr lesen...
Norm: EO §256 Abs2EO §45a
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution über Antrag des betreibenden Gläubigers gemäß § 45a EO führt nicht zu einer Hemmung der Frist des § 256 Abs.2 EO, weil die mit der Aufschiebung verbundene Verzögerung dem Willensbereich des betreibenden Gläubigers zuzuordnen ist. Entscheidungstexte 6 R 123/08t Entscheidungstext LG RIED 15.05.2008 6 R 123/08t ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23.01.2006 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei antragsgemäß zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von EUR 500,30 sA Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO sowie Räumungsexekution. Der Räumungstermin wurde auf den 13.03.2006 angesetzt. Am 13.02.2006 beantragte die betreibende Partei auf Grund einer mit dem Verpflichteten abgeschlossenen Zahlungsvereinbarung die Aufschiebung des Exekutionsverfahrens gemäß § 45a EO und... mehr lesen...
Norm: EO §45aRAT TP1
Rechtssatz: 1. Der Aufschiebungstatbestand des § 45a EO ist auf alle Arten von Exekutionsverfahren, also auch auf die Räumungsexekution, anzuwenden. 2. Die Anmerkung zu TP 1 RAT gilt nur in Exekutionsverfahren auf bewegliche körperliche Sachen und Geldforderungen. Naturalexektionen - wie die Räumungsexekution - sind davon nicht betroffen. Deshalb stehen der betreibenden Partei für ihren Aufschiebungsantrag nach § 45a EO Kos... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 8.8.2002 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden wider den Verpflichteten die Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von Euro 2.303,20 s.A. Mit Beschluss vom 8.8.2002 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden wider den Verpflichteten die Fahrnis- und Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung von Euro 2.303,20 s.A. Am 5.3.2003 erfolgte zugunsten der Forderung der Betreibenden eine Anschlusspfändung der im Pfän... mehr lesen...
Norm: EO §256 Abs2EO §45a
Rechtssatz: Die Frist des § 256 Abs 2 EO wird durch eine Aufschiebung gemäß § 45a EO gehemmt. Entscheidungstexte 46 R 988/05t Entscheidungstext LG für ZRS Wien 27.01.2006 46 R 988/05t Schlagworte Exekutionsrecht; Erlöschen des Pfandrechtes; Hemmung der Frist des §
256 Abs 2 EO; Aufschiebung gemäß § 45a EO. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss schob das Erstgericht die Exekution auf Antrag der betreibenden Partei im Hinblick auf eine zwischen den Parteien getroffene Zahlungsvereinbarung gemäß § 45a EO auf, bestimmte die Kosten der betreibenden Partei für den Aufschiebungsantrag mit EUR 22,85 (nach TP 1 RATG) als weitere Exekutionskosten und wies das Kostenmehrbegehren für den Abschluss der Ratenvereinbarung ab. Mit dem angefochtenen Beschluss schob das Erstgericht die Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §45aRATG §23 Abs4
Rechtssatz: Die zum Zwecke der Aufschiebung der Exekution nach § 45a EO abgeschlossene Ratenvereinbarung ist vom Einheitssatz gedeckt. § 23 RATG ist nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 46 R 754/05f Entscheidungstext LG für ZRS Wien 16.09.2005 46 R 754/05f Schlagworte Exekutionsrecht; Kostenrecht; Aufschie... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Mit der EO-Novelle 2000 BGBl. I 2000/59 wurde § 200a EO eingefügt. Diese Bestimmung, die auf Exekutionsverfahren anzuwenden ist, in denen der Exekutionsantrag - wie gegenständlich - nach dem 30. September 2000 bei Gericht eingelangt ist, ermöglicht eine Aufschiebung der Exekution, wenn zwischen den Parteien eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Dieser Aufschub ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich. Die Ve... mehr lesen...
Norm: EO §200aEO §45a
Rechtssatz: Aus § 405 Abs. 6 EO ist nicht abzuleiten, dass die Wirkungen eines im Jahr 2003 gefassten Aufschiebungsbeschlusses nach § 200a EO aF durch die EO-Novelle 2003 verändert werden. Es kann aus § 405 Abs. 6 EO somit nicht abgeleitet werden, dass in bereits gefasste Beschlüsse eingegriffen wird. Die mit der Aufschiebung nach § 200a EO idF vor der EO-Novelle 2003 verbundene Wirkung, dass Exekutionen bereits nach einem... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten mit Beschluss vom 6.12.2000 aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Eisenstadt vom 19.10.2000 (2 Cg 32/00 s) die Fahrnis- und Gehaltsexekution zur Hereinbringung einer Forderung von S 358.830,45 s.A. bewilligt. Die Drittschuldneräußerung fiel positiv aus. Antragsgemäß wurde der betreibenden Partei mit Beschluss vom 8.1.2001 der Vollzug der Fahrnisexekution bewilligt. Am 8.2.2001 wurde die P... mehr lesen...
Norm: EO §§45a74
Rechtssatz: Als notwendig können die Kosten für einen Einstellungs- oder einen Aufschiebungsantrag im Exekutionsverfahren nur dann angesehen werden, wenn für einen betreibenden Gläubiger die Verpflichtung bestand, die Einstellung oder die Aufschiebung zu beantragen. Eine derartige Verpflichtung besteht dann, wenn unmittelbar bevorstehende und dem Verpflichteten nachteilige Exekutionsakte verhindert werden sollen oder wenn eine ... mehr lesen...