Norm
EO §200aRechtssatz
Aus § 405 Abs. 6 EO ist nicht abzuleiten, dass die Wirkungen eines im Jahr 2003 gefassten Aufschiebungsbeschlusses nach § 200a EO aF durch die EO-Novelle 2003 verändert werden. Es kann aus § 405 Abs. 6 EO somit nicht abgeleitet werden, dass in bereits gefasste Beschlüsse eingegriffen wird. Die mit der Aufschiebung nach § 200a EO idF vor der EO-Novelle 2003 verbundene Wirkung, dass Exekutionen bereits nach einem Jahr einzustellen sind, blieb somit auch durch die EO-Novelle 2003 unberührt, zumal eine rückwirkende Wirksamkeit im Gesetz nicht angeordnet wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufschiebung; Sperrfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2004:RES0000067Dokumentnummer
JJR_20041222_LG00309_01300R00328_04I0000_001