Begründung: Über den Kläger wurde zu ***** des Bezirksgerichts Hall in Tirol mit Beschluss vom ***** das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, ihm blieb die Eigenverwaltung überlassen. Die beklagte Partei meldete in diesem Verfahren eine aus einem vollstreckbaren Notariatsakt resultierende Forderung von 81.562,92 EUR an, die jedoch vom Kläger bestritten wurde. Dem Kläger wurde vom Konkursgericht gemäß § 110 Abs 2 KO eine Frist von 6 Wochen zur Geltendmachung der bestrittenen Forde... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch*****, auf welcher Liegenschaft sich das Haus ***** befindet. Sie begehrt mit ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz eingebrachten und gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gerichteten Antrag die Aufhebung des Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer vom 2. 10. 2001 über die Errichtung eines Handy-Sendemastes am Dach des Hauses. Eine der Antragsgegnerinnen ist ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 10. September 2001 begehrte der Kläger und Antragsteller 1.) die Feststellung, dass der Beschluss der Generalversammlung der beklagten Partei vom 26. 8. 2001, womit der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw nichtig und der Ausschluss insgesamt unwirksam ist; 2.) die beklagte Partei schuldig zu erkennen, sämtliche aus den Mitgliedschaftsrechten erfließenden Handlungen der klagenden Partei, insbesondere die Benutzung des vereinseigenen ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 12 E 6089/98m des Erstgerichtes wurde der betreibenden Partei auf Grund eines im Besitzstörungsverfahren eingegangenen Endbeschlusses unter anderem die Exekution gemäß § 353 EO zur Erwirkung vertretbarer Handlungen bewilligt und die betreibende Partei zur Ersatzvornahme ermächtigt. Den Verpflichteten wurde aufgetragen, die vorläufig mit dem Betrag von S 12,968.640 bemessenen Kosten der Wiederherstellung eines Parkplatzes samt Einfahrt vorauszuzahlen. Im... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8.Februar 1995 die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO wider die verpflichteten Parteien. Sie begehrte, über die verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 40.000 S wegen eines bestimmten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel zu verhängen. In weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei, die verpflichteten Parteien hätten dem Exekutionstitel neuer... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §18 Z4ZustG §4
Rechtssatz: Ist der handelsrechtliche Sitz einer Gesellschaft eine "reine Briefkastenadresse", tritt an die Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle jener Ort, an dem deren Hauptverwaltung geführt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 393/97h Entscheidungstext OGH 06.05.1998 3 Ob 393/97h European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EO §6EO §4
Rechtssatz: Verbindung des Exekutionsantrages auf Fahrnisexekution und auf Räumungsexekution in einem anderen Sprengel. Gemäß § 6 iVm § 4 EO idF der EO-Novelle 1995 hat der betreibende Gläubiger, wenn in verschiedenen Gerichtssprengeln Exekutionshandlungen vorzunehmen wären, die Wahl, bei welchem der zum Einschreiten als Exekutionsgericht zuständigen Gerichte er um Bewilligung der Exekution ansucht. Dieses wahlweise aufgerufene... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIEO §4EO §35 Ag
Rechtssatz: Sittenwidrige Rechtsausübung als Scheinrechtsausübung bildet einen Oppositionsgrund. Da Oppositionsgesuche aber nur aus den Gründen der Befriedigung des Gläubigers oder der Stundung gestellt werden können, kann darauf ein Eintellungsantrag nicht gestützt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 182/94 Entscheidungstext OGH 30.11.1994 3 O... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von 72.064,56 DM sA. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: 1. eine mit dem amtlichen Siegel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides vom 11. 7. 1983, ergangen zum Mahnbescheid vom 14. 6. 1983 über 70.116,56 DM samt 11 % Zinsen seit 22. 7. 1982 und 1.948 DM Koste... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Gehaltsexekution nach § 294 EO zur Hereinbringung von 72.064,56 DM samt Anhang. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: 1. Mit amtlichem Siegel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides vom 11.Juli 1983, ergangen zum Mahnbescheid vom 14.Juni 1983 über 70.116,56 DM samt 11 % Zinsen seit 22. Juli 1982 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Exekution nach § 294 a EO zur Hereinbringung von 72.064,56 DM samt Anhang. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: 1. Mit amtlichem Siegel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides vom 11.Juli 1983, ergangen zum Mahnbescheid vom 14.Juni 1983 über 70.116,56 DM samt 11 % Zinsen seit 22. Juli 1982 und 1... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei legte ihrem Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Forderung im "Teilbetrag" von DM 140.000,-- sA eine mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigung eines am 12. März 1985 verkündeten "Urkunds-Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils" des Landgerichtes Passau in Urschrift bei. Damit wurde der Verpflichtete als Beklagter verurteilt, der betreibenden als klagender Partei Zug um Zug gegen Herausgabe des quittierten Wechsels vom 29.... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Augsburg vom 1. April 1985, GZ 1.0.927/85, zur Hereinbringung der (vorläufig) vollstreckbaren Forderung von S 1,836.703,10 (das sind DM 261.452,41 zum Wechselkurs vom 29. April 1985) samt 9,5 % Zinsen seit dem 28. September 1984 sowie der Antragskosten die Exekution zur Sicherstellung mittels bücherlicher Vormerkung des Pfandrechtes auf die der verpflichteten Partei gehörig... mehr lesen...
Das Erstgericht als Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei die Exekution gegen die verpflichtete Partei nach § 355 EO zur Erwirkung der Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen unter gleichzeitiger Verhängung einer Beugestrafe von 50 000 S und der Androhung einer achttägigen Arreststrafe für den Wiederholungsfall. Das Rekursgericht hob den nur im Ausspruch über die Verhängung der Geldstrafe sowie der Androhung von Haft angefochtenen Exekutionsbewilligungsbeschluß in dies... mehr lesen...
Norm: EO §4EO idF UWGNov 1980 §355 VIIIaEO idF UWGNov 1980 XIV
Rechtssatz: Entgegen der bisherigen Rechtslage genügt für den Strafvollzugsbeschluß ein einmaliges Zuwiderhandeln nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels. Hat also der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit einmal zuwidergehandelt, kann er seine Bestrafung auch nicht dadurch verhindern, daß er sich nach erfolgter Exekutionsbewilligu... mehr lesen...
Norm: EO §4EO idF UWGNov 1980 §355 VIaEO idF UWGNov 1980 §355 VIIa
Rechtssatz: Der Exekutionsvollzug, wozu bei der Exekution nach § 355 EO auch bereits der erste Strafvollzugsbeschluß gehört, obliegt immer dem Exekutionsgericht. Dies hat bei der nunmehr erfolgten Gesetzesänderung des § 355 Abs 1 EO nur zur Folge, daß ein zwischen Exekutionsbewilligung und Erlassung des (ersten) Strafvollzugsbeschlusses gesetztes Zuwiderhandeln nicht zum Anlaß f... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §51JN §45
Rechtssatz: Die Unanfechtbarkeit der bejahenden Zuständigkeitsentscheidung eines Gerichtshofes betrifft nicht Fälle der individuellen Zuständigkeit eines Gerichtes. Eine solche individuelle Zuständigkeitsregelung enthält § 4 EO für die Exekutionsbewilligung hinsichtlich Titel- und Exekutionsgericht. Verstöße gegen diese überdies zwingende (§ 51 EO) Zuständigkeitsordnung unterliegen nicht dem Rechtsmittelausschluss des § ... mehr lesen...
Im Lastenblatt der Liegenschaften EZ 185 und EZ 1925 je KG W ist auf den ehemals dem Moritz Sch., nunmehr aber der Beklagten gehörenden Hälfteanteilen auf Grund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Mistelbach vom 20. März 1964, StNr. L 547/64 Wei. 204 in COZ 45 (EZ 185) bzw. COZ 33 (EZ 1925) das Pfandrecht zur Sicherstellung der Abgabenforderungen für die Jahre 1961 bis 1964 im voraussichtlichen Betrag von 110.912 S samt Kosten von 510 S für die Republik Österreich vorgemerkt ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIIAEO §3 IVCEO §370 EEO §374EO §1 Z13 IILEO §88EO §89EO §4GBG §41 litb
Rechtssatz: a) Wurde die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung bewilligt und im Lastenblatt vollzogen, ist das bisher nur vorgemerkte, also bedingte Pfandrecht im Sinne des § 41 GBG zu einem unbedingten geworden und gleichzeitig die Exekution zur Sicherstellung nach Maßgabe des vollstreckbaren Rückstandsausweises von selbst in eine Befriedigungsexek... mehr lesen...
Die Ehe der Kindeseltern ist seit 1956 geschieden. Der Kindesvater ist französischer Staatsbürger und wohnt in Frankreich, die Kindesmutter hat wieder die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt und wohnt mit den beiden ehelichen Kindern, der am 25. September 1948 geborenen Elionore Aicha und der am 9. Dezember 1952 geborenen Myrieme Stephanie die beide französische Staatsbürger sind, in Zirl in Tirol. Mit Urteil eines französischen Gerichtes vom 24. Februar 1960 wurde die Betreuun... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §17EO §51EO §355 Abs1 II
Rechtssatz: Es entspricht der Gerichtsübung, daß in einem Fall, als die betreibende Partei mit ihrem Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer Unterlassung nach § 355 Abs 1 EO in die Zuständigkeit des Exekutionsgerichtes fallende Vollzugsanträge verbindet, das Bewilligungsgericht lediglich die zur Erwirkung der Unterlassung gemäß § 355 Abs 1 EO zu führende Exekution, allenfalls bezüglich der... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §17EO §51EO §355 Abs1 XVIIEO §355 Abs2 XVIIEO §356 Abs1
Rechtssatz: Für das Begehren der betreibenden Gläubigerin auf Androhung einer Geldstrafe nach § 355 Abs 1 EO, auf Ermächtigung einer Ersatzvornahme und Bestimmung der Kosten derselben gemäß § 356 Abs 1 EO und auf Bestimmung einer Sicherheit für den durch ferneres Zuwiderhandeln entstehenden Schaden nach § 355 Abs 2 EO ist nicht das Bewilligungs-(Titel-)gericht, als welches da... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gläubigerin auf Grund der obgenannten Versäumnisurteile des Amtsgerichtes St. und auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes H. vom 1. Juni 1962 zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung von 3076.60 DM der Kosten von 210 S und der mit 60 S bestimmten Kosten des Exekutionsantrages die Exekution I. a) durch Pfändung des dem Verpflichteten Josef K. gemeinsam mit Hilde K. zustehenden Anwartschaftsrechtes auf Übergabe des Eigentums... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §78ZPO §84 IIVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art7
Rechtssatz: Das Fehlen eines urkundlichen Nachweises im Sinne des Art 7 Abs 2 obigen Vertrages rechtfertigt nicht die Abweisung des Gesuches; es handelt sich um ein Formgebrechen, das durch einen Auftrag zur Verbesserung gemäß §§ 84, 85 ZPO, § 78 EO behoben werden kann (JBl 1958,629) Entscheidungstexte 3 Ob 166/62 En... mehr lesen...