Begründung: Die N***** GmbH mit dem Sitz in D***** hat die Bildmarke "Spinnrad" entwickelt und am 21.9.1984 in Deutschland registrieren lassen. Unter dieser Marke vertrieb die Markeninhaberin in Deutschland und anderen europäischen Ländern Socken, die sie beim türkischen Unternehmen C***** erzeugen ließ. 1985 schlug die Klägerin der N***** GmbH vor, in Österreich den Alleinvertrieb der Socken zu übernehmen. In der Folge wurde zwischen beiden Unternehmen eine Einkaufskooperatio... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §399
Rechtssatz: Kein Widerspruchsrecht des Drittschuldners im Provisorialverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 93/97w Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 93/97w Veröff: SZ 70/153 6 Ob 222/20w Entscheidungstext OGH 25.11.2020 6 Ob 222/20w Vgl aber; Beisatz: Hier: Aufhebungsantrag nach § 399 EO von Konzerngesells... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Autor eines Theaterstücks mit dem Titel "Nachtschicht". Das Stück wurde am 5.10.1996 in Feldkirch uraufgeführt. Der Beklagte ist Autor eines Stücks "Doppelleben". Über einen Verein, dessen Obmann der Beklagte ist, wurden verschiedene Zeitungen mit einem Telefaxschreiben vom 29.9.1996 darüber informiert, daß der Kläger bei Schaffung seines Werks "nicht nur Anleihen von bekannten Autoren (Süßkind, Kontrabaß; Schneider, Dreck) genommen habe, sondern offen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm den Anspruch der gefährdeten Partei auf Zahlung des Betrages von S 123,477.303,80 samt Anhang gegen sämtliche Antragsgegner sowie die Gefährdungsvoraussetzungen nach § 379 Abs 2 EO als bescheinigt an. Es erließ daher zwar gegen sämtliche Antragsgegner einstweilige Verfügungen, wies aber einzelne Mehrbegehren ab. Soweit dies für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung ist, handelt es sich um folgende Aussprüche der Vorinstanzen: Das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte betreiben den Handel mit Orientteppichen; beide Parteien haben Niederlassungen in Wien und in Innsbruck, die Klägerin außerdem noch in Salzburg. In der "Tiroler Tageszeitung" vom 19./20. September 1987 erschien folgende Werbeeinschaltung der Beklagten: "Zu unserer Hausmesse vom 19. bis 30. September 1988 in unseren Verkaufsräumlichkeiten Meraner Straße 5 möchten wir Sie herzlich einladen." Unterhalb einer Abbildung... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7. April 1987 beim Erstgericht erhobenen Mietzinsklage begehrte die I*** K*** mbH & Co. KG (in der Folge I*** KG) von den beklagten Gesellschaften die Bezahlung des Betrages von 87.985,64 S s.A. Die erstbeklagte Partei habe von der klagenden Partei Ende 1982 ein Geschäftslokal gemietet; die zweitbeklagte Partei sei persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei. Seit Jänner 1987 hafte an Mietzins und Betriebskosten der eingeklagte Betrag a... mehr lesen...
Norm: EO §397
Rechtssatz: Bei Entscheidung über den Widerspruch gegen eine aus Anlaß der Mietzinsklage bewilligte pfandweise Beschreibung ist auf die Sachlage abzustellen, wie sie sich zur Zeit der Beschlußfassung erster Instanz dargestellt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 503/88 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 5 Ob 503/88 EvBl 19888/142 S 723 = SZ 61/25 = MietSlg 40/8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EEO §397EO §398
Rechtssatz: Zur Fassung des Spruchs der Entscheidung über den Widerspruch gegen eine pfandweise Beschreibung. Entscheidungstexte 5 Ob 503/88 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 5 Ob 503/88 EvBl 1988/142 S 723 = SZ 61/25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005897 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EEO §397EO §398
Rechtssatz: Im Widerspruchsverfahren gegen eine pfandweise Beschreibung reicht Glaubhaftmachung aus. Entscheidungstexte 5 Ob 503/88 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 5 Ob 503/88 EvBl 1988/142 S 723 = SZ 61/25 = MietSlg 40/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005873 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 FEO §397
Rechtssatz: Wie im Zweifel die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels angenommen werden muß, so muß im Zweifel auch angenommen werden, daß jemand auch einen ihm ohne Vertretung durch seinen Rechtsanwalt zustehende Widerspruch und keinen Rekurs erheben wollte. Wurde er nicht zur Aufklärung aufgefordert, so kann es nicht schaden, daß dann sein Rechtsanwalt selbst einen Widerspruch erhob. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §397
Rechtssatz: Der Antragsgegner ist im Widerspruchsverfahren nicht auf das im Widerspruch enthaltene Vorbringen und die dort angebotenen Beweise beschränkt, sondern kann dieses Vorbringen auch noch in der mündlichen Verhandlung ergänzen (Vgl Neumann-Lichtblau 3.Aufl, 1263 und 1265). Entscheidungstexte 2 Ob 22/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 2 Ob 22/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §397ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Der Ausschluss von der Äußerung zum Antrag auf Erlassung der Einstweiligen Verfügung durch einen ungesetzlichen Vorgang kann nicht dem Ausschluss von einer Verhandlung gleichgestellt werden, weil die Möglichkeit, über den Widerspruch zu verhandeln, nicht dadurch beseitigt wird, dass infolge eines ungesetzlichen Vorganges die aufgetragene Äußerung innerhalb der Äußerungsfrist nicht erstattet werden ko... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §398
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Widerspruch stellt gegenüber der einstweiligen Verfügung keine völlig neue und von ihr unabhängige Entscheidung dar. Im Widerspruchsverfahren kann ua geltend gemacht werden, dass der behauptete Anspruch nicht bescheinigt und trotzdem die beantragte einstweilige Verfügung erlassen worden sei, oder dass der bescheinigte Anspruch nicht bestehe. In diesem Falle hat der Gegner der gefährdete... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 IIEO §397MRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Der Beschluss auf Bewilligung der einstweiligen Verfügung ergeht grundsätzlich ohne Gewährung rechtlichen Gehörs an den Gegner der gefährdeten Partei, dem dann der Widerspruch gemäß § 397 EO zusteht. Entscheidungstexte 4 Ob 347/72 Entscheidungstext OGH 20.10.1972 4 Ob 347/72 Veröff: ÖBl 1974,89 ... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VAEO §397EO §402ZPO §182
Rechtssatz: Eine Erörterung des Tatsachenvorbringens des Gegners der gefährdeten Partei unter Anleitung des Gerichtes iS § 182 ZPO hat im Provisorialverfahren nicht zu erfolgen, weil der Gegner der gefährdeten Partei bei Erhebung eines Widerspruches alle Umstände, die diesen begründen sollen, ebenso genau anzuführen und zu bescheinigen hat, wie die gefährdete Partei ihr Vorbringen zur ... mehr lesen...
Norm: EO §397
Rechtssatz: Der Widerspruch ersetzt nur die vor der Erlassung der EV unterbliebene Vernehmung des Gegners der gefährdeten Partei und eröffnet keineswegs der gefährdeten Partei die Möglichkeit, nunmehr andere Rechtsgründe für ihren Antrag geltend zu machen oder auszuführen; die Überprüfung der EV kann also nur auf Basis des Rechtsgrundes, den die gefährdete Partei im Antrag auf Erlassung der EV geltend gemacht hat, erfolgen. ... mehr lesen...
Norm: EO §397
Rechtssatz: Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens ist nur die Überprüfung der objektiven Richtigkeit der erlassenen EV nach Maßgabe der zur Zeit ihrer Erlassung gegebenen Rechtslage, wogegen spätere Vorfälle ausschließlich im Verfahren über einen Aufhebungsantrag zu prüfen sind. Entscheidungstexte 1 Ob 187/71 Entscheidungstext OGH 11.08.1971 1 Ob 187/71 ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptete, der Beklagte habe im Oktober und November 1969 in den vielgelesenen Tageszeitungen Express und Kurier durch häufige Anzeigen folgenden Inhaltes geworben: "Reifen + Batterien, 20% auf runderneuerte Reifen, Garantie; VW 216 S, Opel 218 S, Fiat 204 S, Cortina 202 S, Puch 500 176 S, Batterien: 24% unter Listenpreisen bei Altbatterienret.; VW 338 S, Opel 398 S, Peugeot 614 S. Ing E". Die klagende Partei verband mit der Unterlassungsklage den Antrag auf E... mehr lesen...
Norm: EO §397
Rechtssatz: Neben dem Widerspruch ist gleichzeitig auch ein Rekurs des Gegners der gefährdeten Partei gegen die einstweilige Verfügung zulässig. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass zuerst der Rekurs vorgelegt wird und erst nach dessen Erledigung über den Widerspruch entschieden wird, weil durch die Erledigung des Rekurses der Widerspruch häufig bedeutungslos wird. Wird aber zuerst über den Widerspruch entschieden - und zwar im ... mehr lesen...
Der Antragsgegner hat auf Grund des Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes v 25. Juli 1968 dem Antragsteller, seinem am 5. Juli 1965 geborenen Sohn, einen monatlichen Unterhalt von 650 S zu bezahlen. Mit der Behauptung, der Gegner, der sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen trachte und auch bereits mehrfach wegen Übertretung nach dem Unterhaltsschutzgesetz verurteilt worden sei, wolle nunmehr eine ihm gehörige Liegenschaft veräußern, hat der Antragsteller die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §398EO §399
Rechtssatz: Daß im Widerspruch gegen eine eV
Gründe: geltend gemacht werden, die einen Aufhebungsantrag nach § 399 EO rechtfertigen würden, ersetzt nicht einen solchen Antrag, der ausdrücklich zu stellen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 50/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 8 Ob 50/70 SZ 43/59 European ... mehr lesen...
Die Klägerin hat Scheidung der Ehe nach § 49 EheG. begehrt. Wenige Tage nach Einbringung der Klage hat sie den Antrag gestellt, ihr durch einstweilige Verfügung den abgesonderten Wohnort in der Weise zu bewilligen, daß dem Beklagten das Betreten des Hauses L. 371, der derzeitigen Ehewohnung, untersagt werde; ferner hat sie beantragt, den Beklagten zu einer vorläufigen Unterhaltsleistung von 1000 S monatlich zu verhalten. Das Erstgericht hat dem Antrag der Klägerin nur bezüglich des ... mehr lesen...
Norm: EO §397
Rechtssatz: Auch wenn die einstweilige Verfügung erst vom Rekursgericht bewilligt wurde, kann Widerspruch erhoben werden (Neumann-Lichtblau, Komm z EO, 3. Aufl, II Bd, S 1263). Entscheidungstexte 8 Ob 15/67 Entscheidungstext OGH 07.02.1967 8 Ob 15/67 SZ 40/17 4 Ob 406/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 406/79 ... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §398ZPO §274
Rechtssatz: In der Verhandlung über den Widerspruch sind alle Beweisaufnahmen, die sich nicht sofort in derselben Verhandlung durchführen lassen, nach § 274 ZPO ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 365/58 Entscheidungstext OGH 04.09.1958 3 Ob 365/58 RZ 1959,36 = JBl 1969,214 1 Ob 29/72 Entscheid... mehr lesen...