Norm
EO §397Rechtssatz
Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens ist nur die Überprüfung der objektiven Richtigkeit der erlassenen EV nach Maßgabe der zur Zeit ihrer Erlassung gegebenen Rechtslage, wogegen spätere Vorfälle ausschließlich im Verfahren über einen Aufhebungsantrag zu prüfen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0005904Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021