RS OGH 1972/9/25 4Ob328/73 (4Ob329/73), 6Ob268/97y, 4Ob119/99z, 8ObA67/10a

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Veröffentlicht am 25.09.1972
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Norm

EO §389 I
EO §389 IIIA
EO §389 VA
EO §397
EO §402
ZPO §182

Rechtssatz

Eine Erörterung des Tatsachenvorbringens des Gegners der gefährdeten Partei unter Anleitung des Gerichtes iS § 182 ZPO hat im Provisorialverfahren nicht zu erfolgen, weil der Gegner der gefährdeten Partei bei Erhebung eines Widerspruches alle Umstände, die diesen begründen sollen, ebenso genau anzuführen und zu bescheinigen hat, wie die gefährdete Partei ihr Vorbringen zur Begründung des Antrages auf Erlassung der EV.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005335

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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