Entscheidungen zu § 397 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

69 Dokumente

Entscheidungen 61-69 von 69

RS OGH 1958/5/28 5Ob165/58, 6Ob690/76, 8Ob503/77, 6Ob817/77, 1Ob616/92, 2Ob590/94, 4Ob366/97w, 3Ob10

Norm: EO §37 EEO §379 E3 Abs3 Z3EO §397
Rechtssatz: Bei Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Drittverbot ist der Bestand der Forderung, die vom Drittverbot erfaßt werden soll, nicht zu prüfen. Der Dritte, der behauptet, daß die Forderung nicht mehr dem Verpflichteten, sondern bereits im Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Erlassung der einstweiligen Verfügung ihm zugestanden sei, hat seinen Anspruch selbst mittels Klage geltend zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1958

RS OGH 1955/2/9 7Ob57/55, 4Ob319/70, 1Ob225/01x, 3Ob9/05b, 3Ob104/13k

Norm: EO §390 IEO §390 VIEO §397
Rechtssatz: Zum Verhältnis von Rekurs und Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Rekurs und Widerspruch wurden von verschiedenen Parteien erhoben). Entscheidungstexte 7 Ob 57/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 7 Ob 57/55 SZ 28/39 4 Ob 319/70 Entscheidungstext OGH 28.04.1970 4 Ob 319/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1955

TE OGH 1955/2/9 7Ob57/55

Zur Geschäftszahl 13 Cg 379/54 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz erhob die klagende und gefährdete Partei gegen die beklagte Partei und Antragsgegnerin die Klage zur Abwehr von Eigentumsangriffen und Wiederherstellung des vorigen Zustandes hinsichtlich einer im gemeinsamen Eigentum der Streitteile stehenden Liegenschaft in Graz und des darauf befindlichen Betriebes. Am 23. Dezember 1954 wurde über Antrag der klagenden Partei die einstweilige Verfügung erlassen, daß zur ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1955

RS OGH 1955/2/9 7Ob57/55, 4Ob328/73 (4Ob329/73), 4Ob1514/96

Norm: EO §397EO §398
Rechtssatz: Zum Wesen des Widerspruches (gegen eine einstweilige Verfügung) und der über ihn ergehenden Entscheidung; deren Rechtskraft steht einer Entscheidung über den von der anderen Seite und mit einem anderen Angriffsziel erhobenen Rekurs (gegen die einstweilige Verfügung) nicht entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 57/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 7 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1955

TE OGH 1954/5/19 1Ob344/54

Das Erstgericht erließ am 25. November 1953 eine einstweilige Verfügung, mit der der Verpflichteten untersagt wurde, Holz aus dem zum Gutsbestand der Liegenschaften EZ. 2 und 75 Gb.O. gehörigen Wald zu schlagen. Der Beschluß wurde dem Vertreter der Verpflichteten, Dr. Franz B. am 28. November 1953, allerdings nicht zu eigenen Handen, zugestellt. Dieser erhob am 5. Dezember 1953 namens der Verpflichteten gegen die einstweilige Verfügung Rekurs und Widerspruch. Das Kreisgericht Wels gab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.1954

RS OGH 1954/5/19 1Ob344/54, 1Ob2089/96d (1Ob2090/96a)

Norm: EO §395EO §396EO §397
Rechtssatz: Dem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Seine Erhebung hindert nicht die exekutive Durchsetzung der einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 1 Ob 344/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 344/54 SZ 27/136 1 Ob 2089/96d Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.05.1954

RS OGH 1950/9/27 1Ob528/50, 4Ob319/70, 6Ob546/93, 4Ob509/93, 4Ob294/99k, 1Ob225/01x, 3Ob9/05b, 3Ob10

Norm: EO §397
Rechtssatz: Hat der Gegner der gefährdeten Partei gegen eine einstweilige Verfügung Rekurs und Widerspruch erhoben, so ist zuerst der Rekurs und dann der Widerspruch zu erledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 528/50 Entscheidungstext OGH 27.09.1950 1 Ob 528/50 4 Ob 319/70 Entscheidungstext OGH 28.04.1970 4 Ob 319/70 Beisat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1950

RS OGH 1947/4/30 1Ob140/47

Norm: EO §397
Rechtssatz: 1.) Die pfandweise Beschreibung ist eine einstweilige Verfügung eigener Art; sie kann mit Widerspruch bekämpft werden. 2.) Eine zwischen Verlegungs- und Aufnahmebetrieb über die von ersterem an den letzteren zu leistende Vergütung zustande gekommenen Vereinbarung, ist privatrechtlicher Natur; das zwischen beiden Unternehmungen bestehende Rechtsverhältnis ist nach den Grundsätzen des Privatrechtes zu beurteilen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1947

RS OGH 1947/4/30 1Ob110/47

Norm: ABGB §1101EO §397
Rechtssatz: Der vor Erlassung der pfandweisen Beschreibung nicht vernommene Bestandnehmer kann Widerspruch erheben, wenn er neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 110/47 Entscheidungstext OGH 30.04.1947 1 Ob 110/47 JBl 1947,422 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1947

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