Norm
EO §397Rechtssatz
Bei Entscheidung über den Widerspruch gegen eine aus Anlaß der Mietzinsklage bewilligte pfandweise Beschreibung ist auf die Sachlage abzustellen, wie sie sich zur Zeit der Beschlußfassung erster Instanz dargestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005867Dokumentnummer
JJR_19880209_OGH0002_0050OB00503_8800000_001