Norm: EO §382bEO §382e
Rechtssatz: Auch bei mit der Entscheidung in der Hauptsache befristeten einstweiligen Verfügungen nach § 382b EO und/oder § 382e EO ist zur Herstellung des Gleichklangs mit einer einstweiligen Verfügung ohne Klage eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus zulässig, wenn und soweit nach einem Verlängerungsantrag die Voraussetzungen für die Verlängerung einer ohne Klage gewährten Verfügung nach den genannten Bestimmunge... mehr lesen...
Norm: ABGB §275EO §382e
Rechtssatz: Der durch die Einholung einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedingten Verfahrensverzögerung würde das Gebot der besonders dringlichen Behandlung von derartigen Sicherungsanträgen geradezu widersprechen. Anträge nach § 382e EO bedürfen daher nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 7 Ob 134/17g Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...
Norm: ABGB §275EO §382e
Rechtssatz: Das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382e EO ist nicht vertretungsfeindlich. Entscheidungstexte 7 Ob 134/17g Entscheidungstext OGH 21.09.2017 7 Ob 134/17g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131749 Im RIS seit 04.01.2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei M***** L*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner, Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. O***** L*****, 2. T*****GmbH I***** & C... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist seit 2010 anhängig. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die von beiden Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern bewohnte Ehewohnung befindet. Die Antragstellerin beantragte zur einstweiligen Sicherung des Anspruchs der Wohnungserhaltung, dem Antragsgegner zu verbieten, die Liegenschaft ohne ihre Zustimmung zu veräußern, zu belasten oder zu vermieten, und ein Belastungs- und... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. 5. 2003 miteinander verheiratet. Am 15. 2. 2010 brachte die Klägerin (Antragstellerin) beim Erstgericht die Scheidungsklage ein, mit der sie einen sowohl auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO als auch auf § 382h EO gestützten Sicherungsantrag verband. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, indem es diesem „zur einstweiligen Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Christine S*****, vertreten durch Dr. Leopold Boyer, Rechtsanwalt in Zistersdorf, gegen den Antragsgegner Rudolf S*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin dreier Liegenschaften im E*****dorf in H*****, die während aufrechter Ehe der Streitteile erworben wurden. Zu diesen Liegenschaften gehören zwei benachbarte Wohnungen (Häuser), nämlich die von der Klägerin bewohnte Wohnung mit der Adresse E*****dorf 10 sowie die aus vormals zwei Wohnungen zusammengelegte Wohnung E*****dorf 11 und 12. Die Ehe der Streitteile ist rechtskräftig geschieden. In Rumänien ist zwischen den Streittei... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge immer: Kläger) und die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagte) sind seit 6. Mai 2002 verheiratet. Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte amerikanische Staatsangehörige. Die Parteien haben ein am 8. November 2005 geborenes Mädchen adoptiert. Leibliche Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Die Ehe ist schon zumindest seit dem Jahr 2005 von heftigen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 80 C 38/07s des Erstgerichts ein Scheidungsverfahren anhängig. Am 18. 9. 2008 erhob der Ehemann eine auf den Wohnungserhaltungsanspruch (§ 97 ABGB) gestützte Klage. Die in der Klage näher bezeichnete Mietwohnung war der letzte gemeinsame Wohnsitz der Parteien, also deren Ehewohnung. Hauptmieter dieser Wohnung war jedoch der am 7. 4. 2009 verstorbene Vater der Antragsgegnerin, dem sie den bezahlten Mietzins jeweils refundierte. „Mittlerw... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Beklagte verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. Juni 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin bisher in d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Antragsgegnerin verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. 6. 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin... mehr lesen...
Begründung: Während des beim Erstgericht anhängigen Ehescheidungsverfahrens der Streitteile erwirkte die Klägerin eine auf § 382e EO (idF vor 2. GeSchG, BGBl I 2009/40) gestützte einstweilige Verfügung, mit welcher dem Beklagten aufgetragen wurde, die Hälfte der Raten für näher bestimmte Hypothekardarlehen zu bezahlen, und zwar jeweils die bis zur Rechtswirksamkeit der einstweiligen Verfügung aufgelaufenen Rückstände binnen drei Tagen und die künftig fällig werdenden Beträge jewei... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzimme... mehr lesen...
Begründung: Die im Exszindierungsprozess beklagte Vermieterin hat gegen den Ehegatten der Klägerin (Verpflichteten) wegen Mietzinsrückständen in zwei verbundenen Verfahren einen rechtskräftigen Räumungstitel (Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 16. Juli 2004, GZ 44 C 23/98d, 513/01w-45) erwirkt. Die außerordentliche Revision des Mieters wurde mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 7. März 2006, AZ 1 Ob 263/05s, zurückgewiesen. Die erste der beiden Räumungsklage... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Ein Verfahren über eine Scheidungsklage ist anhängig. Als Ehewohnung diente den Streitteilen das Haus Baden, W*****, das sie im November 1997 je zur Hälfte erwarben. Es wird derzeit nur von der gefährdeten Partei (Antragstellerin) und den fünf minderjährigen Kindern bewohnt, weil der Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner) aus dem Haus ausgezogen ist. Die Antragstellerin begehrt, dem Antragsgegner die Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 29. 5. 1973 verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Parteien waren ursprünglich jeweils Hälfteeigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die Ehewohnung befand. Mit Schenkungsvertrag vom 22. 3. 1996 schenkte der Kläger Zug um Zug gegen Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zu seinen Gunsten seinen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft der Beklagten, die damit Alleineigentümerin wurde. Mit Schenkungsvertrag vom 17. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Regelungsverfügung nach § 382 Z 8 lit c EO darf nur erlassen werden, wenn das Ergebnis der Abwägung der einander widerstreitenden Interessen der Ehegatten den Standpunkt der gefährdeten Partei stützt (1 Ob 305/03i); diese Interessenabwägung ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage (9 Ob 124/01b; 1 Ob 305/03i). Eine krasse Fehlbeurteilung der Um... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass der anlässlich der Schenkung der Wohnung an die Gattin des Beklagten zugunsten der Klägerin als Geschenkgeberin vorbehaltene Fruchtgenuss nicht nur scheinbar vereinbart wurde, ist vertretbar und damit nicht revisibel. Daran ändert auch die vom Revisionswerber zitierte, jedoch aus dem Sachzusammenhang gerissene Äußerung der Klägerin gegenüber dem Beklagten nichts, wonach seine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie das Rekursgericht richtig ausgeführt hat, muss zwischen einstweiligen Verfügungen gemäß § 382e EO zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs nach § 97 ABGB und einstweiligen Verfügungen nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse unterschieden werden. Nur für die einstweilige Verfügung zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs gilt § 382e Abs 2 EO, na... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382eEO §382h
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 97 ABGB iVm § 382e EO umfasst nicht die Bezahlung der Kosten für Strom und Gas einer Wohnung (in casu: Einfamilienhaus). Entscheidungstexte 3 Ob 231/04y Entscheidungstext OGH 20.10.2004 3 Ob 231/04y Veröff: SZ 2004/150 4 Ob 55/07b Entscheidungstext OGH 04.09.2007 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) ist verfügungsberechtigter Hauptmieter eines Reihenhauses in Wien, das als Ehewohnung diente. Der Beklagte trug während aufrechter Lebensgemeinschaft stets sämtliche Kosten für die Ehewohnung. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung (EV) gemäß § 382e EO ist ihm jede Verfügung über die Ehewohnung verboten. Die Ehewohnung wird ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwirkte zu TZ 1628/1996 auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2. 5. 1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****, mit dem Grundstück Nummer 145 landwirtschaftlich genutzt und dem Grundstück Nummer 146/1 Baufläche, Grundstücksadresse: R*****. Die Rechtfertigung dieser Eintragung erfolgte zu TZ 7186/1996 unte... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche. Das Erstgericht habe zugunsten der Ehefrau ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf der Liegenschaft eines Dritten eingeräumt, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 381 EO iVm § 97 ABGB zu prüfen. Eine Interessenabwägung zwischen den zwingenden wirtschaftlichen Interessen der Zweitbeklagten und der Klägerin sei nicht erfolgt; ein Anspr... mehr lesen...
Norm: EO §382e
Rechtssatz: Der gegen den Dritten bestehende Anspruch auf Unterlassung eines dolosen Eingriffs in ein fremdes, aus dem Gesellschaftsvertrag ableitbares Wohnungsgebrauchsrecht ist sicherungsfähig, dies freilich nur über die Erlassung einer (gesonderten) anspruchsgebundenen einstweiligen Verfügung gegen den Dritten bei Erfüllung der allgemeinen (sonstigen) Voraussetzungen des §381 EO-also gerade nicht (wie gegenüber dem dolosen Ehe... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 20. 11. 1973 vor dem Standesamt W***** die Ehe geschlossen. Mit der am 2. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Gleichzeitig beantragte sie zur Sicherung ihres Anspruches auf Erhaltung ihrer auf der Liegenschaft EZ ***** befindlichen und seit Jahren zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses dienenden (Ehe-)Wohnung im ersten Stock des darauf befindlichen Hauses d... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte im Zusammenhang mit einem zwischen den Streitteilen anhängigen Scheidungsverfahren die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382e EO. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag statt. Es sprach ferner aus, dass die einstweilige Verfügung bis 1. 12. 2002 gelte. Werde von der gefährdeten Partei bis zu diesem Zeitpunkt die Klage zur Geltendmachung des Anspruchs nach § 97 ABGB eingebracht, so gelte die einstweilige Verfügung bis zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 IEO §382e
Rechtssatz: Die Einschränkung des § 382e EO, dass Geldforderungen aus einer Verletzung des Anspruchs nach § 97 ABGB nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden können, gilt nicht für Ansprüche auf Geldleistungen zur Erhaltung der Ehewohnung nach § 97 ABGB, weil die Geltendmachung solcher Zahlungen eine Anspruchsverletzung, durch die der Wohnungsverlust eintreten kann, hintanhalten soll und insofern nicht ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (Antragstellerin) und ihr Gegner (Antragsgegner) sind miteinander verheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Antragstellerin beantragte, dem Antragsgegner mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, für einen zur Finanzierung der Ehewohnung aufgenommenen Kredit bis spätestens 30. 6. 2002 die angelaufenen Rückstände von EUR 3.004,46 zuzüglich der per 24. 6. 2002 aufgelaufenen Zinsen von EUR 1.680,- sowie - jeweils per Fälligkeit - die la... mehr lesen...