Norm
EO §382eRechtssatz
Der gegen den Dritten bestehende Anspruch auf Unterlassung eines dolosen Eingriffs in ein fremdes, aus dem Gesellschaftsvertrag ableitbares Wohnungsgebrauchsrecht ist sicherungsfähig, dies freilich nur über die Erlassung einer (gesonderten) anspruchsgebundenen einstweiligen Verfügung gegen den Dritten bei Erfüllung der allgemeinen (sonstigen) Voraussetzungen des §381 EO-also gerade nicht (wie gegenüber dem dolosen Ehegatten) gemäß §382e EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117825Dokumentnummer
JJR_20030528_OGH0002_0070OB00086_03B0000_001