Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung und herrschender Ansicht, daß aus § 97 ABGB grundsätzlich nur ein gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten gerichteter Anspruch ableitbar ist (JBl.1984,552; SZ 54/145; Pichler in Rummel, RZl.2 und 5 zu § 97 ABGB; Schwind, Kommentar zum österr. Eherecht 2 , 76 ff). Daraus folgt auch, daß die Ehegattin des Verpflichteten in einem von einem Dritten gegen diesen gerichteten Versteigerungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382eEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 97 ABGB gibt lediglich dem einen Ehegatten einen Anspruch gegenüber dem anderen Ehegatten, nicht aber gegenüber einem Dritten. Entscheidungstexte 7 Ob 560/82 Entscheidungstext OGH 18.03.1982 7 Ob 560/82 1 Ob 733/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 733/83 Auch... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung ihres Ehemannes, alles in seinen Kräften Stehende zu unternehmen, damit (seine Freundin) Johanna H das "eheliche Wohnhaus" in U sofort verläßt und nicht wieder betritt, und alles zu unterlassen, was das Betreten und Bewohnen des Hauses durch Johanna H ermöglichen könnte, insbesondere diese in das eheliche Wohnhaus mitzunehmen und ihr den Zutritt oder Aufenthalt in dem Haus zu gestatten. Das Begehren wurde damit begrundet, daß der Beklagte, der mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 Z8 litb IVCEO §382b Abs1EO §382e idF vor dem 2.GeSchGEO §382hEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Ein dringendes Wohnbedürfnis des gefährdeten Ehegatten ist nur dann zu verneinen, wenn ihm eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht; er darf nicht auf die Möglichkeit der Deckung seines Wohnbedürfnisses bei seinen Eltern verwiesen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Zwischen der klagenden und widerbeklagten (gefährdeten) Partei (im folgenden Klägerin) und der beklagten und widerklagenden Partei (dem Gegner der gefährdeten Partei; im folgenden Beklagten) ist ein Ehescheidungsstreit anhängig. Im Verfahren stellte die Klägerin den Antrag, ihr den abgesonderten Wohnort in der Form zu bewilligen, daß dem Beklagten aufgetragen werde, die Ehewohnung in W, S-Straße 89, von seiner persönlichen Habe zu räumen. Das Erstgericht bewilligte der Klägerin den ... mehr lesen...